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EWIGES EDIKT

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Ewiges Edịkt,
 
1) die 1577 zwischen den Generalstaaten und dem spanischen Statthalter der Niederlande Don Juan d'Austria ausgehandelten Vereinbarungen (u. a. Abzug der spanischen sowie anderer fremder Truppen aus den Niederlanden, Gewährleistung der Privilegien und Ergebenheitsbekundung seitens der Generalstaaten, Wiedereinführung oder Gewährung des katholischen Gottesdienstes), die das In-Kraft-Treten der Genter Pazifikation ermöglichten.
 
Literatur:
 
G.Parker: Der Aufstand der Niederlande. .. 1549-1609 (a. d. Engl., 1979).
 
 2) der Beschluss der holländischen Stände vom 5. 8. 1667, der das Amt des Statthalters abschaffte und für immer (ewig) als Bestandteil der Konstitution ausschloss. Zugleich legte das Ewige Edikt fest, dass das Amt des Generalkapitäns (u. a. militärischer Oberbefehl) unvereinbar mit dem Statthalteramt in einer der Provinzen sei. Somit sollte die bisherige Zusammenfassung der politischen und militärischen Macht in der Hand der Oranier aufgespalten werden. Mit der Ernennung Wilhelms III. von Oranien zum Generalkapitän (1672 unter dem Druck des Konflikts mit Frankreich) und mit seiner Ausrufung zum Erbstatthalter 1674 war das Ewige Edikt praktisch aufgehoben.


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