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FONDS »DEUTSCHE EINHEIT«

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Fonds »Deutsche Einheit«: übersetzung

Fonds »Deutsche Einheit«
 
[fɔ̃], im deutschen Einigungsvertrag vereinbartes und durch Gesetz vom 25. 6. 1990 eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, das bis 1994 als eine Zwischenlösung für den 1995 neu geregelten, gesamtdeutschen Finanzausgleich fungierte und getrennt von der allgemeinen Haushaltswirtschaft des Bundes und der alten Bundesländer mit nicht zweckgebundenen Zuweisungen in Höhe von (1990-94) insgesamt 160,7 Mrd. DM die zentrale Finanzierungsquelle der neuen Bundesländer darstellte. Die Empfängerländer leiteten 40 % der erhaltenen Mittel an ihre Gemeinden und Gemeindeverbände weiter. Rd. 95 Mrd. DM des Fondsvolumens wurden durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt aufgebracht, der Rest durch Bundes- und Landesmittel. Die seither zur Verzinsung und Tilgung anfallenden Schuldendienstausgaben des Fonds (jährlich rd. 9,5 Mrd. DM) werden vom Bund sowie den alten Bundesländern und deren Gemeinden getragen. Die Tilgung der Fondsschulden wird sich über einen Zeitraum von etwa zwei Jahrzehnten erstrecken.


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