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BANKEN

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Banken: übersetzung

Banken,
 
Unternehmen für Geldanlage und Finanzierung sowie für die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Nach allgemeinem Sprachgebrauch identisch mit Kreditinstituten, doch wird zuweilen auch der Begriff Bank dem der Sparkasse gegenübergestellt und die Bezeichnung Kreditinstitut als Oberbegriff verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung Bank nach § 39 des Kreditwesengesetzes (KWG) ein geschützter Begriff für Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften besitzen, oder Zweigniederlassungen von Unternehmen gemäß § 53b Absatz 1 oder 7. Sie werden als Unternehmen definiert, die Bankgeschäfte gemäß § 1 KWG in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
 
 Bankgeschäfte
 
Als Bankgeschäfte gelten und a: Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Girogeschäfte. Betriebswirtschaftlich werden sie eingeteilt in Aktivgeschäfte (u. a. Gewährung von Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Aval- und Akzeptkrediten sowie von langfristigen Krediten mit und ohne Sicherung durch Grundpfandrechte), Passivgeschäfte (u.a. Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Ausgabe von Sparbriefen, Pfandbriefen, Kommunalobligationen) und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungsverkehrs- und Inkassogeschäfte, Wertpapiergeschäfte wie Effektenhandel für fremde Rechnung, Depot-, Emissions-, Geldwechselgeschäfte; Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Beratung in Finanzierungsfragen, Treuhänderaufgaben). - Der Rechtsbeziehung zwischen den Banken und ihren Kunden liegt in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, dessen Inhalt die vielfältigen Bankgeschäfte widerspiegelt und dessen rechtliche Beurteilung von der jeweils konkreten Rechts- und Pflichtenlage bestimmt wird. Eine detaillierte Regelung enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, deren Text stets frei zugänglich ausliegen muss. Grundsätzlich bestehen zulasten der Banken Aufklärungs- und Auskunftspflichten (Sorgfaltspflichten) sowie die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses.
 
 Arten der Banken
 
Nach Art der Bankgeschäfte wird innerhalb der Geschäftsbanken unterschieden zwischen Universalbanken (Universalbanksystem) und Spezialbanken (Trennbanksystem). Universalbanken betreiben praktisch alle Bankgeschäfte, mit Ausnahme der Notenausgabe. Spezialbanken haben sich dagegen auf bestimmte Geschäfte spezialisiert: 1) Depositenbanken (z. B. in Großbritannien, in den USA) betreiben vorwiegend das Einlagen- und Kreditgeschäft, daneben auch Zahlungsverkehrsgeschäfte; Gründungs-, Emissions- und Beteiligungsgeschäfte werden von ihnen grundsätzlich nicht vorgenommen; 2) Effektenbanken, Finanzierungsbanken (Emissions- oder Gründungsbanken) dienen v. a. der Unternehmensfinanzierung (besonders bei Aktien- und Anleiheemissionen, Gründungen von AG) und dem Effektenverkehr; 3) Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, auch Realkreditinstitute genannt, beschaffen sich ihre Finanzmittel vorwiegend durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen; ihre Finanzmittelanlage besteht in der Vergabe von Hypothekenkrediten und Kommunaldarlehen; 4) Schiffspfandbriefbanken, die den Schiffbau durch Gewährung von Schiffshypothekarkrediten finanzieren; 5) Außenhandelsbanken; 6) Teilzahlungsbanken; 7) Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, die insbesondere Aufgaben des öffentlichen Interesses erfüllen, z. B. die Deutsche Ausgleichsbank oder auf internationaler Ebene die Weltbank, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, regionale Entwicklungsbanken, der Internationale Währungsfonds; 8) Notenbanken. Nach der Rechtsform unterscheidet man zwischen privaten, öffentlich-rechtlichen und genossenschatlichen Kreditinstituten.
 
International nimmt der Trend zur Universalbank zu. In Deutschland hat sich das Universalbanksystem historisch entwickelt, da es im 19. Jahrhundert während der Industrialisierung ebenso wie heute den Bedürfnissen der Wirtschaft am besten entsprach (Finanzierung aus einer Hand). Frühere Befürchtungen, Interessenkollisionen aufgrund der verschiedenartigen Funktionen einer Universalbank seien unvermeidlich (z. B. zwischen Kreditvergabe und Anleiheemission), haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Dagegen sind die Vorteile des Universalbanksystems stärker hervorgetreten, z. B. umfassendes Leistungsangebot für die Kunden, Kostenvorteile, geringere Konkursanfälligkeit, bessere Möglichkeit innerbetrieblichen Verlustausgleichs. Seit Mitte der 80er-Jahre ist ein verstärkter Trend der Universalbanken zu beobachten, sich über das traditionelle Bankgeschäft hinaus zu betätigen, insbesondere im Versicherungs- und Bauspargeschäft (Allfinanzstrategien).
 
 Volkswirtschaftliche Bedeutung
 
Zu den volkswirtschaftlichen Aufgaben der Banken gehören insbesondere die Gewährleistung eines reibungslosen Geld- und Kapitalverkehrs, die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten für private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie die Bereitstellung unterschiedlicher Geldanlagemöglichkeiten. Volkswirtschaftlich gesehen liegt die Bedeutung der Banken v. a. in der Vermittlungsfunktion von Angebot und Nachfrage nach Geld und Kapital, wobei die Banken eine Transformation in mehrfacher Hinsicht vornehmen: 1) Fristentransformation, indem kurzfristig überlassene Gelder (Sicht-, Termin-, Spareinlagen) für längerfristige Kredite verwendet werden; 2) Losgrößentransformation, d. h. Umwandlung der vielfach relativ kleinen Beträge der Einleger, besonders der Sparer, in die für Kreditnehmer notwendigen größeren Summen; 3) Risikotransformation, indem die von Kunden den Banken überlassenen Gelder auf eine große Zahl Kreditsuchender verteilt werden, sodass sich das Ausfallrisiko insgesamt verringert; zudem sorgen Sicherungseinrichtungen der einzelnen Kreditinstitutsgruppen in Deutschland dafür, dass kein privater Einleger bei einer Bankinsolvenz sein Geld verliert (Einlagensicherung). - Darüber hinaus übernehmen die Banken die volkswirtschaftlich wichtige Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und bieten wichtige Beratungsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen hinsichtlich Geld-, Kredit- und Anlagefragen.
 
Aufgrund ihrer besonderen Stellung und Bedeutung für die Gesamtwirtschaft unterliegen die Banken in den meisten Ländern einer strengen staatlichen Kontrolle (Bankenaufsicht). Da die Kreditvergabe der Banken mit der Schöpfung von Giralgeld (Buchgeld) verbunden ist, wodurch die Währung und damit das volkswirtschaftliche Gleichgewicht berührt werden, üben die Zentralbanken (in Deutschland die Deutsche Bundesbank, in der Euro-Zone die Europäische Zentralbank) mit ihrem geldpolitischen Instrumentarium Einfluss auf die Kredit- und Giralgeldschöpfung der Banken aus.
 
 Bankwesen in Deutschland
 
Das deutsche Bankensystem gliedert sich in das Zentralbanksystem, das in den letzten Jahren weitreichenden Veränderungen unterzogen wurde, und das Geschäftsbankensystem. Die Funktionen der Deutschen Bundesbank mit ihren (seit 1992) neun Hauptverwaltungen (Landeszentralbanken) in den Bundesländern wurden mit Beginn der dritten Stufe der Europäische Wirtschafts- und Währungsunion am 1. 1. 1999 wesentlich reduziert. Sie ist nunmehr integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), dem die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet obliegt.
 
Im Geschäftsbankensystem sind die Universalbanken vorherrschend; sie vereinigen rd. 75 % des Geschäftsvolumens auf sich. Nach der Statistik der Deutschen Bundesbank wird zwischen folgenden Bankengruppen unterschieden: 1) Kreditbanken, das sind die in privater Rechtsform geführten Universalbanken (Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken, Zweigstellen ausländischer Banken), 2) Landesbanken, 3) Sparkassen, 4) genossenschatliche Zentralbanken, 5) Kreditgenossenschaften, 6) Realkreditinstitute, 7) Banken mit Sonderaufgaben und 8) Bausparkassen. Gemessen am Geschäftsvolumen der Universalbanken haben die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit rd. 45 % den größten Marktanteil, die privaten Banken folgen mit 38 % vor den genossenschatlichen Instituten mit rd. 12 %. Trotz unterschiedlich gesetzter geschäftlicher Schwerpunkte besteht zwischen den drei Institutsgruppen heute keine Arbeitsteilung mehr. Ausländische Banken unterliegen in Deutschland keinen besonderen Zugangsbeschränkungen.
 
In der DDR bestand bis 1990 ein staatliches Bankmonopol. Anstelle privater Geschäftsbanken fungierte die Staatsbank der DDR als eine von staatlichen Weisungen abhängige Zentralnotenbank, als Organ der Wirtschaftslenkung und Universalbank mit Monopolanspruch sowie als Refinanzierungsinstitut der übrigen Banken. Neben der Staatsbank bestanden im Wesentlichen noch drei Zentralinstitute (Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Deutsche Außenhandelsbank und Deutsche Handelsbank). Sparkassen hatten v. a. die Aufgabe, Einlagen zu sammeln und an die Staatsbank weiterzuleiten, während die genossenschatlichen Banken die Kontoführung v. a. für Handwerker, Gewerbetreibende und Produktionsgenossenschaften übernahmen. Auch die Deutsche Reichsbahn und die Deutsche Post wickelten in begrenztem Umfang Bankgeschäfte ab. Insgesamt war die Produktpalette der Banken eng, auf der Einlagenseite z. B. auf ein Spar- und ein Girokonto beschränkt.
 
Mit der Währungsunion am 1. 7. 1990 übernahm die Deutsche Bundesbank auch für das Gebiet der DDR, für das nun das KWG galt, die Funktion einer unabhängigen Notenbank. Die Staatsbank der DDR wurde als Staatsbank Berlin in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt. Sie übernahm, bis zu ihrer Fusion mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau am 1. 10. 1994, für den Bund eine Reihe von Sonderaufgaben beim Übergang zu einem gesamtdeutschen Banksystem. Neben der Hauptaufgabe, nach der Währungsunion einen Kollaps der Banken der DDR zu verhindern, war sie bis zur Umstellung auf die westlichen EDV-Systeme (Ende 1991) Verrechnungsstelle im West-Ost-Zahlungsverkehr. Bei ihr lag die Verantwortung für die Abwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Handel mit den ehemaligen RGW-Staaten, für die Verwaltung und Refinanzierung der Altkredite (Altschulden) der Treuhandunternehmen und der Wohnungswirtschaft; sie managte den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die banktechnische Abwicklung der Altkredite übernahm zunächst die im April 1990 aus der Staatsbank ausgegliederte Deutsche Kreditbank AG. Die Deutsche Außenhandelsbank AG, über die die DDR gemäß Außenhandels- und Devisenmonopol den offiziellen Außenhandel abwickelte, wurde am 1. 1. 1995 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf, übernommen. Die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank (seit 1999 DGZ-Dekabank) wurde zur Zentralkasse der rd. 200 Sparkassen der DDR mit ihren etwa 3 000 Zweigstellen und gliederte sie dem Verbund der Sparkassenorganisation ein. Die 192 Volks- und Raiffeisenbanken werden heute von der DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank AG betreut.
 
 Bankwesen im Ausland
 
Österreich:
 
Die Struktur des Bankwesens entspricht in ihren Grundzügen weitgehend derjenigen in Deutschland (Universalbanksystem). Neben den überregional tätigen beiden Großbanken (Creditanstalt AG und Bank Austria AG) sind in den einzelnen Bundesländern Regionalbanken tätig. Daneben gibt es Privatbankiers, Sparkassen (Spitzenorganisation: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG), Kreditgenossenschaften, Landeshypothekenanstalten und Sonderkreditinstitute (z. B. Österreichische Kontrollbank AG). In Wien hat sich eine erhebliche Zahl ausländischer Banken aus West- und Osteuropa sowie aus den USA niedergelassen. Zentralbank ist die Oesterreichische Nationalbank.
 
Schweiz:
 
Vorherrschend sind, wie in Deutschland, die Universalbanken, besonders die auch im Ausland tätigen Großbanken (UBS AG und Credit Suisse Group), deren Marktanteil - gemessen an der Bilanzsumme - wesentlich größer ist als derjenige der zwei größten Banken in Deutschland Bei den wesentlich kleineren Privatbankiers liegt der Geschäftsschwerpunkt v. a. in der Vermögensverwaltung. Der politischen Struktur der Schweiz entsprechend gibt es zahlreiche Kantonalbanken öffentlich-rechtlichen Charakters. Die Bedeutung der Schweiz als internationaler Finanzplatz unterstreicht die Reihe ausländischer Banken, die sich mit Filialen niedergelassen haben. Regionale Bedeutung kommt der großen Gruppe der Sparkassen und Regionalbanken sowie den genossenschatlichen Darlehenskassen zu. Notenbank ist die Schweizerische Nationalbank.
 
Frankreich:
 
Unterschieden wird zwischen Banques de dépôts, Banques d'affaires und Banques de crédit à long et moyen terme für mittel- und langfristige Kredite. Daneben bestehen Kreditgenossenschaften (Banques populaires, Crédit agricole, Crédit mutuel) und Sparkassen (Caisses d'épargne et de prévoyance) sowie Spezialinstitute. Das Bankwesen und der Zahlungsverkehr Frankreichs waren in den vergangenen Jahren starken Veränderungen unterworfen. Die nach der Regierungsübernahme durch die Sozialisten 1981 verstaatlichten Kreditinstitute wurden zwischen 1986 und 1988 von der Regierung Chirac zum Teil reprivatisiert; seit 1993 wurden weitere Banken privatisiert (z. B. die Banque Nationale de Paris). Dirigist. Beschränkungen des Zahlungsverkehrs wurden außer Kraft gesetzt, so z. B. 1990 die letzten Devisenkontrollen. Wie in Deutschland existieren strenge Kriterien für die Bankenaufsicht, als Zentralnotenbank fungiert die Bank von Frankreich.
 
Großbritannien:
 
Das Bankwesen kennt eine Trennung nach Aufgaben und Geschäftsbereichen (Trennbanksystem), trotz eines allmählichen Abbaus der Spezialisierung und eines Trends in Richtung Universalbanksystem. Die Depositenbanken (Big Four) betreiben insbesondere das kurzfristige Einlagen- und Kreditgeschäft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, daneben aber auch Anlageberatung und Wertpapierverwaltung. Emissions- und langfristige Finanzierungsgeschäfte werden von den Merchant Banks vorgenommen. Accepting Houses betreiben das Akzeptkreditgeschäft. Die in engem Kontakt zur Zentralnotenbank stehenden Discount Houses versorgen die Geschäftsbanken mit Liquidität im Rahmen des Diskontgeschäfts und betreiben auch das Emissionsgeschäft und den Handel mit Staatspapieren gegenüber anderen Banken. Daneben gibt es eine Reihe weiterer auf bestimmte Geschäfte spezialisierte Institute und Institutsgruppen, z. B. die Trustee savings banks (Sparbanken). Zentralnotenbank ist die Bank von England.
 
USA:
 
Das amerikanische Zentralbanksystem besteht aus den 12 Federal Reserve Banks (Federal Reserve System) und dem Board of Governors in Washington. Im Bankwesen gibt es eine Trennung nach Commercial Banks, die das Kredit- und Einlagengeschäft betreiben, und Investment Banks für das Effekten-, Emissions- und Börsengeschäft. Daneben gibt es Mutual savings banks und Savings and loan associations (Sparbanken beziehungsweise Bausparbanken), die sich auf die Annahme von Spareinlagen und die Gewährung von Hypothekarkrediten konzentrieren, und verschiedene Spezialinstitute. In jüngerer Zeit wurde das Trennbanksystem zum Teil durch Holdingkonstruktionen ersetzt.
 
Japan
 
hat ein Trennbanksystem mit vier Institutsgruppen: 1) private Banken mit einem Marktanteil von über 50 %, unter denen die Groß- oder Citybanken mit einem umfangreichen Zweigstellennetz und die Regionalbanken besonders hervortreten; sie betreiben das Einlagen- und Kreditgeschäft sowohl mit der Industrie wie mit der Privatkundschaft; 2) Spar- und Darlehenskassen auf Gegenseitigkeit, Kreditkassen und Kreditgenossenschaften, die v. a. die Kleinbetriebe betreuen; 3) Institute zur Finanzierung von Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft, Agrarkreditgenossenschaften; 4) staatliche Kreditinstitute, v. a. zur Förderung spezieller Wirtschaftssektoren. Zentralnotenbank ist die Bank von Japan.
 
 Geschichte des Bankwesens
 
Im Alten Orient waren es Darlehensgeschäfte (Natural-, später auch Gelddarlehen), die die Träger großer Vermögen, Paläste, Tempel, seit dem 2. Jahrtausend auch zunehmend Privatpersonen, tätigten. In Griechenland entwickelte sich mit dem Aufkommen des Münzwesens im 7. Jahrhundert v. Chr. ein privates Bankwesen mit Einlagengeschäft und Weitergabe dieser Einlagen als Kredite an Dritte. Demgegenüber blieb der Banksektor im Römischen Reich trotz eines zeitweise bedeutenden Geldwesens unterentwickelt. Im Vordergrund stand in der Antike weniger das Problem der wirtschaftlichen Funktion der Banken als vielmehr das Problem des Zinses.
 
Das abendländische Bankwesen entwickelte sich zunächst weniger am Darlehens- als am Münzwechselgeschäft. Die großen Handels-(Messe-)Plätze wurden auch zu Bankplätzen. Ursprünglich wurden auf einem großen Tisch (»banca«) die verschiedenen Münzsorten ausgebreitet und dort gewechselt. Bald bildete sich ein eigener Berufsstand von Geldwechslern, den Vorläufern der Bankiers - vielfach verbunden mit dem Edelmetallhandel -, heraus, weil zu dem Beruf des Münzwechslers eine umfangreiche Sachkenntnis gehörte (v. a. wegen der vielen verschiedenen Ausprägungen). Am schnellsten schritt diese Entwicklung in Oberitalien (Lombardei) fort, da dort der Handelsaustausch besonders rege war. Die Geldwechsler hießen bald in allen westeuropäischen Ländern »Lombarden« (auch wenn sie nicht aus der Lombardei stammten). In Oberitalien kam bereits im 12. Jahrhundert der Name »bancherii« (Bankiers) auf, daneben auch »Kambisten«. Die Fachsprache des Bankwesens ist bis heute weitgehend durch diesen historischen Ursprung bestimmt (z. B. Lombardsatz). - Seit dem 13. Jahrhundert (zuerst um 1200 in Genua) nahmen die Geldwechsler auch Einlagen an, vergaben Kredite, vermittelten den örtlichen Zahlungsverkehr (Giroverkehr) und übernahmen über Geschäftsfreunde im Ausland auch überregionale Zahlungen mithilfe des Wechselbriefs.
 
Das Bankwesen breitete sich schnell über alle Handelsplätze aus; in Paris gab es z. B. bereits im 13. Jahrhundert 80 Lombarden. Im 14. und 15. Jahrhundert wurde das Bankwesen durch den Ausbau des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Wechsel, Scheck, Indossament) verfeinert. Die Kurie, sonstige kirchliche Anstalten, Könige und Fürsten nahmen die Dienste der großen Bankiers in Anspruch und belohnten sie durch Nobilitierung und andere Ehrungen (Medici, Fugger). Neben die großen Privatbankiers traten öffentliche (staatlich-städtische) Banken, so die »Casa di San Giorgio« in Genua (1407). Zu wichtigen europäischen Bankplätzen wurden Amsterdam (im 16. Jahrhundert), London (im 18. Jahrhundert) sowie Paris, Frankfurt am Main, Hamburg, Wien und Berlin (im 19. Jahrhundert).
 
Die Zentralnotenbanken sind erst langsam in den durch den Namen bezeichneten Rahmen hineingewachsen. Ursprünglich hatten sie oder ihre Vorläufer die Rolle etwa einer Staatsbank (z. B. die Bank von England und die Banque Générale des John Law). Die Bedeutung der Notenausgabe für die Wirtschaft rückte erst nach und nach in den Vordergrund. Ausschlaggebend hierfür war die Notwendigkeit, das Metallgeld durch ein den Bedürfnissen der Wirtschaft angepasstes Zahlungsmittel zu ergänzen. Die Banknotenausgabe ermöglichte die Deckung des steigenden Geld- und Kreditbedarfs der schnell wachsenden Wirtschaft im 19. Jahrhundert. Die ursprünglich zahlreichen Banken eingeräumte Berechtigung zur Notenausgabe wurde von diesen bald freiwillig aufgegeben oder ihnen im Zuge der Zentralisierung des Notenbankwesens (Schaffung von Zentralbanken) wieder entzogen.
 
Für die Entwicklung in Deutschland waren neben den vielfältigen Verbindungen nach Oberitalien und nach den Niederlanden die Zuwanderungen Antwerpener Geldwechsler und Bankiers von Bedeutung, v. a. in Frankfurt am Main und Hamburg. Eine besondere Erscheinung des 17. und 18. Jahrhunderts war der jüdische Hoffinanzier (Hoffaktor). Dazu traten im Zuge der kameralistischen Politik staatliche oder staatlich angeregte und geförderte Staats- und Notenbanken, wie die »Königliche Giro- und Lehnbanco« in Berlin (1765). Die meisten Privatbankiers übten bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts Geldgeschäfte noch zusammen mit Handelsgeschäften aus. Das 19. Jahrhundert ist zunächst noch durch ihre Vorherrschaft gekennzeichnet (z. B. durch die Bankierfamilien Rothschild, Bethmann, Oppenheim und Mendelssohn). Da die Kapitalkraft der Privatbankiers zur Finanzierung der schnell wachsenden Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung nicht mehr ausreichte, gründeten sie in Deutschland seit 1850 große Aktienbanken. Diese wirkten als Emissionshäuser, Gründungs- und Finanzierungsunternehmen (»Wirtschaftsbanken«). Hinzu kamen mehrere Gruppen von Spezialinstituten, z. B. Hypothekenbanken, Kreditgenossenschaften und Sparkassen.
 
Die meist um die Mitte des 19. Jahrhunderts in den deutschen Einzelstaaten gegründeten über 30 Notenbanken verloren nach der Gründung der Deutschen Reichsbank nach und nach ihr Notenausgaberecht (die letzten vier Privatnotenbanken 1935). Insgesamt erlebte das deutsche Bankwesen in der 2. Hälfte des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts einen steilen Aufstieg, der allerdings von einem bis in die Gegenwart andauernden Konzentrationsprozess begleitet wurde. V. a. die Zahl der Privatbankiers ging ständig zurück. Durch die Inflation 1919-23 wurde die Kapitalbasis der Banken wesentlich verschlechtert, eine der Ursachen für die Bankenkrise von 1931. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Großbanken von den Militärregierungen aufgelöst und im östlichen Deutschland enteignet. In den elf Ländern des westlichen Deutschland wurden 1947/48 insgesamt 30 Nachfolgeinstitute für die drei Großbanken gegründet. 1952 folgte der Zusammenschluss dieser Nachfolgebanken zu jeweils drei größeren Instituten in den drei Bankbezirken Nord, West und Süd. 1957 wurde die Fusion der jeweiligen drei Nachfolgebanken zur Deutschen Bank, Dresdner Bank und Commerzbank beschlossen. Nur die Nachfolgeinstitute in Berlin (West) blieben bis zur Wiedervereinigung Deutschlands rechtlich selbstständige Tochterunternehmen.
 
 Entwicklungstendenzen im Bankwesen
 
Zur veränderten Wettbewerbssituation und zum Umbruch der Finanzbranche haben seit den 90er-Jahren v. a. die zunehmende Internationalisierung des Bankgeschäfts infolge der steigenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft, Deregulierungen im Finanzsektor, der Wandel des Bankgeschäfts sowie der rasante Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) beigetragen. Europas nationale Banken überschreiten immer systematischer ihre Landesgrenzen und erwirtschaften immer größere Anteile des Geschäftsvolumens im Ausland. Der Euromarkt, die Globalisierung des Kreditsystems, Finanzinnovationen (v. a. Derivate) sowie das Wachstum internationaler Devisen- und Börsentransaktionen sind Schrittmacher dieser Entwicklung. Neben das traditionelle Auslandsgeschäft (Exportfinanzierung) treten zunehmend internationale Wertpapier- und Kreditgeschäfte. Die großen, international tätigen Banken haben inzwischen ein weltumspannendes Netz von Niederlassungen, Repräsentanzen, Tochtergesellschaften und Korrespondenzbankverbindungen aufgebaut.
 
Der europäische Binnenmarkt und die damit verbundene Liberalisierungspolitik bringen für die Banken erheblich mehr Konkurrenz durch ausländische Kreditinstitute, aber auch durch branchenfremde Dienstleister. Versicherungsunternehmen, Versand- und Einzelhandel (z. B. durch Leasing über eigene Finanzierungsgesellschaften), Telefon- und Discount-Broker usw. drängen immer stärker in den traditionellen Bankmarkt, besonders in das Depositen- und Konsumentenkreditgeschäft. Der Konzentrationsprozess im Bankwesen gewinnt an Dynamik und führt zu neuen Fusionen, Übernahmen und Kapitalbeteiligungen. Eine immer stärkere Vernetzung der Geldgeschäfte aufgrund wachsender Interdependenzen im Wirtschaftsleben zwingt die Banken zur Despezialisierung, d. h. zur systematischen Verbreiterung ihrer Aktivitäten. Diese Allfinanzstrategien sehen vor, Geschäftsbank, Brokerhaus, Anlageberatung, Bausparkasse, Versicherung, Realkreditinstitut u. a. unter einem Dach zu vereinen. - Den veränderten Wettbewerbsbedingungen versuchen die Banken in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern mit der Reorganisation ihrer Aufbau- und Ablauforganisation, Rationalisierungsmaßnahmen (Bankautomation), der Erschließung neuer Vertriebswege (Tele-, Home-, Online- und Internet-Banking) sowie Neuordnung durch Fusionen und Übernahmen zu begegnen.
 
Deutsche Privatbanken versuchen verstärkt, wegen ihrer international als zu gering angesehenen Marktkapitalisierung über Fusionen im heimischen Markt potenziellen feindlichen Übernahmen durch ausländische Unternehmen zuvorzukommen. Auch der genossenschaftlich organisierte Bankensektor in Deutschland ist durch Konzentrationstendenzen und ein gestiegenes Fusionstempo geprägt. Allein im Jahr 2000 verringerte sich die Anzahl der Kreditgenossenschaften von 2 059 auf 1 794.
 
Die größten Umstrukturierungen stehen jedoch der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft bevor. Ausgangspunkt dieser Neuorientierung ist eine Beihilfebeschwerde der Europäischen Bankenvereinigung wegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für deutsche Sparkassen und Landesbanken, die Ende 1999 bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht wurde. Die Anstaltslast verpflichtet die Träger der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, diese jederzeit mit zur Funktionsfähigkeit notwendigen Mitteln auszustatten, und sichert so den Bestand der Institute. Die Gewährträgerhaftung gewährt jedem Gläubiger eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Träger des Instituts in unbeschränkter Höhe, wenn das Institut seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (äußerer Gläubigerschutz). Dank der Gewährträgerhaftung sind Sparkassen und Landesbanken nahezu unbegrenzt kreditwürdig. Sie werden deshalb von Rating-Agenturen auch besser eingestuft als ihre privaten Wettbewerber und können sich günstiger refinanzieren. Dies wird auch von der Europäischen Kommission als unzulässiger Wettbewerbsvorteil gesehen. Bundesregierung und Europäische Kommission haben sich inzwischen darauf geeinigt, dass die staatlichen Garantien in ihrer derzeitigen Form am 18. 7. 2005 auslaufen und an das EG-Beihilferecht angepasst werden. Künftig müssen öffentliche Hilfen für Landesbanken und Sparkassen in Brüssel genehmigt werden. Mit dem Verzicht auf die Staatsgarantien, mit denen die öffentliche Hand derzeit noch die uneingeschränkte finanzielle Verantwortung für die Institute übernimmt und sie so de facto vor einem Konkurs oder Liquiditätsengpass schützt, entfallen die von den privaten Banken und der Europäischen Kommission bemängelten Wettbewerbsvorteile.
 
Ein anderer Auslöser für den umfassenden Wandel im Kreditgewerbe sind die Fortschritte im Bereich der IuK-Technologien. Während die elektronische Datenverarbeitung anfänglich v. a. zur Rationalisierung und Automatisierung standardisierbarer innerbetrieblicher Abläufe genutzt wurde, haben die IuK-Technologien inzwischen eine umfassende geschäftspolitische Dimension erhalten. Sie werden von der Marktanalyse über die Produktentwicklung und den Vertrieb bis hin zu Research in allen Bereichen eingesetzt und sind zu einem für die Banken höchst wichtigen Wettbewerbsfaktor geworden. Im Mittelpunkt neuer elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten steht das Internet. Es senkt einerseits die Markteintrittsbarrieren für neue Mitbewerber und reduziert Standortvorteile. Zudem ermöglicht es den Bankkunden, die Konditionen verschiedener Banken mühelos zu vergleichen. Die daraus resultierende höhere Markttransparenz führt zu einem verstärkten Preis- und Leistungsdruck auf die Kreditinstitute. Andererseits bietet das Internet den Banken eine Vielfalt neuer Einsatzmöglichkeiten, z. B. für Informationen an und Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Zulieferern.
 
Insbesondere im Vertrieb haben Internet und Onlinedienste an Bedeutung gewonnen. Nachdem Anfang der 90er-Jahre zunächst mit dem Aufbau der Internetpräsenz zur Selbstdarstellung der Banken und ihrer Leistungen begonnen worden war, folgte dann Mitte der 90er-Jahre das Angebot von Bankgeschäften über das Netz. Die Privatkundschaft verfügt seitdem über die Möglichkeit von Kontostandsabfragen, Inlands- und Auslandsüberweisungen, Wertpapieraufträgen (Direct Brokerage), Einrichtung, Änderung und Löschung von Daueraufträgen usw. über das Netz. Eine Spezifizierung des Leistungsangebots nach Kundengruppen beziehungsweise individuellen Kundenwünschen war bisher nicht möglich. Ein erster Ansatz für individuelle Dienstleistungsangebote ist z. B. eine auf persönliche Belange zugeschnittene Internetbegrüßungsseite, auf der der Kunde selbst entscheiden kann, ob er seine Kontostände, Kreditkartenumsätze, Depotwerte oder lediglich Börsenindizes und Weltnachrichten ansehen möchte. One-to-one-Banking per Internet kann die Bankfiliale nicht ersetzen, sondern ist als Ergänzung zum persönlichen Beratungsgespräch gedacht. Befragungen belegen, dass 80 % aller Kunden auch künftig verschiedene Zugangswege zu ihrer Bank wünschen. Nur 10 % der Kunden wollen ausschließlich online mit ihrem Kreditinstitut kommunizieren und komplette Geschäfte - vom Angebot bis zum Vertragsabschluss - im Netz tätigen. Die Gesamtzahl der online geführten Konten stieg in Deutschland von (1999) rd. 10 Mio. auf (2000) rd. 15 Mio. Neben den Internetdienstleistungen traditioneller Banken können inzwischen auch spezielle Internetbanken genutzt werden, die ausschließlich im Netz präsent sind und über keine Filialen oder Callcenter verfügen.
 
Entscheidend für die breite Nutzung weltweiter Datennetze sind gut funktionierende Zahlungssysteme sowie das Vertrauen in die Sicherheit der übermittelten Nachrichteninhalte. Insbesondere beim elektronischen Geschäfts- und Zahlungsverkehr müssen die Kunden darauf vertrauen können, dass ihre Transaktionen nicht verfälscht werden. Einen wirksamen Schutz für vertrauliche Daten bieten digitale Unterschriften, die es ermöglichen, die Identität des Absenders und die Authentizität elektronischer Dokumente durch vorhergehende Zertifizierung der Teilnehmer zu bestätigen.
 
Das Schlagwort Macht der Banken bezieht sich v. a. auf die Großbanken. Die Monopolkommission bezeichnet in Deutschland als Großbanken die zehn größten Kreditinstitute (dazu gehören u. a. Deutsche Bank, Bayerische Hypo- und Vereinsbank, Dresdner Bank, Commerzbank, Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Bayerische Landesbank Girozentrale und Landesbank Baden-Württemberg). Macht der Banken bezeichnet ihre tatsächliche oder vermutete Fähigkeit, laufende Geschäfte, Investitions- oder Konzentrationsvorhaben von Unternehmen oder wirtschaftspolitischen Entscheidungen von Regierungen oder Parlamenten zu beeinflussen. Kritisiert wird v. a. die durch Kreditgewährung sowie durch Kumulation von Beteiligungen, Aufsichtsratsmandaten und Depotstimmrecht entstehende wirtschaftliche Macht beziehungsweise deren Missbrauch. Als Kreditgeber können die Banken die Geschäftspolitik eines Unternehmens beeinflussen. Ab einem bestimmten Ausmaß wird die Abhängigkeit allerdings gegenseitig, weil Illiquidität des Schuldners auch die Existenz einer Bank bedrohen kann.
 
Beteiligungen von Banken an Industrie- und Handelsunternehmen machen etwa 3 % des gesamten Kapitals von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) aus. Obwohl die Banken insgesamt ihre Beteiligungen in den vergangenen Jahren abgebaut haben, verfügen einige Großbanken noch über einen beträchtlichen Kapitalanteil an börsennotierten Gesellschaften. So verfügte die z. B. die Deutsche Bank 1999 u. a. über folgende Beteiligungen Allianz AG (74 %), Gerling-Konzern (30 %), Continental AG (8,39 %), DaimlerChrysler AG (11,94 %), Philipp Holzmann AG (15,1 %), Linde AG (10 %), Südzucker AG (10,09 %) und Württembergische Metallwarenfabrik AG (11,33 %). Deutlich verstärkt haben sich in jüngster Zeit die Überkreuzbeteiligungen von Banken und Versicherungen.
 
Nach § 12 KWG darf ein Einlagenkreditinstitut keine bedeutenden Beteiligungen an einem Unternehmen halten, das weder Kreditinstitut, Finanz- oder Versicherungsunternehmen noch Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten ist. Das heißt, der Anteil am Nennkapital eines solchen Unternehmens darf 15 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts nicht übersteigen. Bei Beteiligung an mehreren Unternehmen darf der Anteil am Nennkapital zusammen 60 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts nicht übersteigen. Seit 1. 1. 1995 sind Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften ab 5 % meldepflichtig (§ 21 Gesetz über den Wertpapierhandel).
 
Durch das Depotstimmrecht (Depot) kann in Deutschland der Aktionär sein Kreditinstitut mit der Wahrnehmung seiner Interessen auf Hauptversammlungen von AG beauftragen. Zwar hat eine Bank nach § 135 Aktiengesetz die Weisung der Aktionäre einzuholen, doch folgt das Gros der Depotkunden in der Praxis den Vorschlägen der Bank. Allein daraus eine maßgebliche Einflussnahme abzuleiten fällt schwer. Umstritten ist indes, ob aus der Kumulation von Depotstimmrecht, Aufsichtsratsmandaten, Kreditvergabe usw. Machtpotenziale resultieren und inwieweit bestehende Bankmacht im Interesse der Wirtschaft (z. B. bei Sanierungen) eingesetzt oder zur Durchsetzung eigener Interessen wirklich missbraucht wird.
 
Seit längerer Zeit werden auch auf Regierungsebene Maßnahmen zur Begrenzung des Einflusses der Banken, z. B. Begrenzung des dauerhaften Industriebesitzes von Banken, Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmandate auf fünf je Person, Prüfung des Vollmachtstimmrechts der Banken sowie zur Erhöhung der Transparenz und Kontrolle von wechselseitigen Verflechtungen diskutiert.
 
Bezogen auf die wirtschaftliche Konzentration im Banksektor selbst verweist die Kreditwirtschaft auf die Tatsache, dass in Deutschland durch die Konkurrenz von über 3 000 Banken sowohl zwischen den einzelnen Institutsgruppen als auch zwischen den einzelnen Banken, spätestens seit der Zinsfreigabe 1967 und der Einführung des europäischen Binnenmarktes, ein starker Wettbewerb bestehe. Im Gegensatz z. B. zur Schweiz oder zu Großbritannien sei der Marktanteil der größten Banken in Deutschland relativ klein. Allerdings betrug im Jahr 2000 der Anteil der zehn größten deutschen Banken an der Bilanzsumme der insgesamt 2 740 der Deutschen Bundesbank berichtenden Kreditinstitute 61,1 %.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Börsen · Finanzmärkte · Geld · Kredit · Sparen · Währung · Wertpapier · Zahlungsverkehr · Zins
 
Literatur:
 
Dt. Geld- u. Bankwesen in Zahlen, 1876-1975, hg. v. der Dt. Bundesbank, Frankfurt a. M. (1976);
 M. Pohl: Entstehung u. Entwicklung des Universalbankensystems (1986);
 
Bank-Lex., begr. v. J. Löffelholz u. Gerhard Müller, bearb. v. K. Müssig, 3 Bde. (101988);
 M. Hein: Struktur des Bankwesens in Großbritannien (21989);
 E. P. Gardener u. P. Molyneux: Changes in Western European banking (London 1990, Nachdr. London 1994);
 G. G. Kaufman: Banking structures in major countries (Boston, Mass., 1992);
 G. G. Kaufman: The U. S. financial system (Englewood Cliffs, N. J., 51992);
 M. Hein: Einführung in die Bankbetriebslehre (2 1993);
 
Geld-, Bank- u. Börsenwesen. Ein Hb., begr. v. G. Obst u. O. Hintner, hg. v. N. Kloten u. J. H. von Stein (391993);
 
Europ. B.-Gesch., hg. v. M. Pohl (1993);
 H. Schierenbeck u. R. Hölscher: Bank assurance (41998);
 J. Süchting: Bankmanagement (41998);
 H. E. Büschgen: Bankbetriebslehre (51998);
 
Gabler-Bank-Lexikon, hg. v. J. Krumnow u. a. (122000);
 
Banken im Wandel: Direktbanken und Direktbanking, hg. v. H. Locarek-Junge u. B. Walter (2000);
 
Finanzielle Märkte u. Banken. Innovative Entwicklungen am Beginn des 21. Jh., hg. v. J. Holst u. M. Wilkens (2000);
 S. Popp: Strukturwandel bei Banken (2000);
 G. Brendel: Zur Macht der Banken in Dtl. (2001);
 J. von Putlitz: Internationalisierung europ. Banken (2001);
 
Banken der Zukunft - Zukunft der Banken, hg. v. W. Fischges u. a. (2001).
 
Zeitschriften: The Bankers' Almanac and Year Book (London 1920 ff.); The Banker (London 1926 ff.);
 
Ztschr. für das gesamte Kreditwesen (1948 ff.);
 
Monatsberichte der Dt. Bundesbank (1949 ff.);
 
Bank-Betrieb, Jg. 1-16 (1961-76),
 
fortgeführt u. d. T.: Die Bank. Ztschr. für Bankpolitik u. Bankpraxis (1977 ff.);
 
Kredit u. Kapital (1968 ff.);
 
Revue internationale d'histoire de la banque (Genf 1968 ff.);
 
Bankhistor. Archiv. Ztschr. für B.-Geschichte (1975 ff.);
 
Monatsberichte der Europ. Zentralbank (1999 ff.);
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Banken: Vom Geldwechsler zum Bankier
 


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