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ALLIIERTER KONTROLLRAT

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Alliierter Kontrollrat: übersetzung

Alliierter Kontrọllrat,
 
1) Besatzungsorgan in Deutschland, durch das die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich nach dem militärischen Zusammenbruch Deutschlands (Kapitulation Mai 1945) die »oberste Regierungsgewalt« in Deutschland ausübten; es basierte auf dem Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland (14.11. 1944; Londoner Protokolle) und auf der Berliner Viermächteerklärung (5. 6. 1945). Der Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin bestand aus den militärischen Oberbefehlshabern der vier Besatzungszonen in Deutschland und nahm am 30. 7. 1945 seine Tätigkeit auf; er hatte einstimmig zu entscheiden. Er erließ Gesetze (Kontrollratsgesetze), Proklamationen, Direktiven, Befehle und Instruktionen für ganz Deutschland. Jeder Oberbefehlshaber konnte die Weisungen des Alliierten Kontrollrates nach seinem Ermessen ausführen.
 
Vor dem Hintergrund wachsender Spannungen zwischen den westlichen Verbündeten (USA, Großbritannien und Frankreich) und der UdSSR verließ der sowjetische Vertreter am 20. 3. 1948 den Alliierten Kontrollrat, der damit praktisch außer Tätigkeit trat.
 
Literatur:
 
M. Balfour: Vier-Mächte-Kontrolle in Dtl. 1945-46 (a. d. Engl., 1959).
 
Weitere Literatur: deutsche Geschichte
 
 2) Besatzungsorgan in Österreich, durch das die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich auf der Grundlage des 1. und 2. Kontrollratsabkommens (4. 7. 1945 und 28. 6. 1946) die oberste Regierungsgewalt in der wiederhergestellten Republik Österreich ausübten. Der aus den Oberbefehlshabern der vier alliierten Besatzungszonen bestehende Alliierte Kontrollrat für Österreich erkannte im Oktober 1945 die provisorische Regierung K. Renner an. Mit der Entlassung Österreichs in die Unabhängigkeit (1955) nach Abschluss des österreichischen Staatsvertrages stellte der Alliierte Kontrollrat seine Tätigkeit ein.


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ист.
Союзный контрольный совет


T: 34