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BAUHANDWERKERSICHERUNG

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Bauhandwerkersicherung,
 
der Anspruch eines Unternehmers (Bauhandwerker) gegen den Bauherrn (Besteller) auf Sicherheitsleistung für die vom Bauhandwerker zu erbringenden Vorleistungen bei der Erstellung eines Bauwerks. Nach dem am 1. 5. 1993 in Kraft getretenen § 648 a BGB kann der Unternehmer die Vorleistung verweigern, wenn eine Sicherheitsleistung aus den zum Bau bereitstehenden finanziellen Mitteln oder durch die Bürgschaft einer Bank nicht erbracht wird. (Bauforderungen)


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