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BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG

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Berufsausbildungsvertrag: übersetzung

Berufsausbildungsvertrag,
 
ein zwischen dem Ausbildenden (früher Lehrherr) und dem Auszubildenden (früher Lehrling) abzuschließender Vertrag, der ein Berufsausbildungsverhältnis begründet. Er ist vor Ausbildungsbeginn schriftlich auszufertigen mit folgenden Mindestangaben: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll; Beginn und Dauer der Berufsausbildung, der täglichen Ausbildungszeit, der Probezeit und des Urlaubs; Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte; Zahlung und Höhe der Vergütung; Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann; ein Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.§ 5 des Berufsbildungsgesetzes verbietet es, insbesondere Vertragsstrafen, die Verpflichtung des Auszubildenden zur Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung, den Ausschluss oder die Beschränkung beziehungsweise Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen in den Berufsausbildungsvertrag aufzunehmen. Der Ausbildende muss den Berufsausbildungsvertrag zur Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse anmelden. Dem Auszubildenden dürfen nur Arbeiten übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.


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