1)Mathematik: Erweiterung eines mathematischen Gegenstandsbereichs (v.a. einer algebraischen Struktur) durch Hinzufügen eines Elements oder mehrerer Elemente gleicher Art unter Wahrung der den Bereichstyp (z. B. Körper) definierenden Abgeschlossenheitsforderungen; Beispiel: die Adjunktion der irrationalen Zahl zum Körper der rationalen Zahlen (Brüche).
2)mathematische Logik: Alternative,Disjunktion, Verknüpfung zweier (oder mehrerer) Aussagen A und B mit dem nicht ausschließenden Junktor »oder« (lateinisch vel; Zeichen ∨) zu einer als Adjungat oder Adjugat bezeichneten Aussage »A ∨ B«. Diese ist dann wahr, wenn mindestens eine der beiden Aussagen A oder B wahr ist (Wahrheitsfunktion). Die Adjunktion ist eine der Grundfunktionen der Schaltalgebra. - Als große oder unendliche Adjunktion wird die Verknüpfung aller Aussagen einer Aussageform mit dem Quantor »einige« (Zeichen: ) bezeichnet.