Значение слова "DEUTSCHER GENOSSENSCHAFTS UND RAIFFEISENVERBAND E. V." найдено в 1 источнике

DEUTSCHER GENOSSENSCHAFTS UND RAIFFEISENVERBAND E. V.

найдено в "Universal-Lexicon"

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.,
 
Abkürzung DGRV, Dachverband des gewerblichen und ländlichen Genossenschaftswesens in Deutschland, entstanden 1972 aus dem Zusammenschluss des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. mit dem Deutschen Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) e. V., organisiert in drei Bundesverbänden: Deutscher Raiffeisenverband e. V., Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. und Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e. V.; Sitz: Bonn. Aufgaben des DGRV sind die Vertretung der wirtschafts-, rechts- und steuerpolitischen Belange seiner über 14 Mio. Mitglieder in rd. 8 200 Genossenschaften und deren Beratung in genossenschatlichen und genossenschaftsrechtlichen Fragen einschließlich Betriebsorganisation, Datenverarbeitung, Formular- und Bildungswesen. Als alleiniger Prüfungsverband auf Bundesebene prüft er die genossenschatlichen Bundeszentralen und Spezialinstitute, die regionalen Zentralen sowie die regionalen Prüfungsverbände und Fachprüfungsverbände. Er gibt mit den angeschlossenen drei Bundesverbänden das zentrale Verbandsorgan »Bankinformation und Genossenschaftsforum« heraus. Weiterhin ist er für die Förderung des Führungsnachwuchses sowie für internationale Kontakte der Genossenschaftsorganisation einschließlich Entwicklungshilfe zuständig.


T: 23