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ERWORBENE RECHTE

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erworbene Rechte: übersetzung

erworbene Rechte,
 
lateinisch Iura acquisita, nach der Naturrechtslehre (C. Thomasius, C. Wolff) der Komplementärbegriff zu den angeborenen Rechten (Iura connata). Während die Letzteren sich aus Wesen und Natur des Menschen ergeben und darum unabänderlich und unaufhebbar sind (also Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht zur Selbstverteidigung; Menschenrechte), werden die erworbenen Rechte durch menschliche Handlungen, insbesondere durch Privileg, Vertrag und Erbgang begründet. Bedeutsam sind die erworbenen Rechte für die Rückwirkung von Gesetzen und die Grenzen der staatlichen Gewalt gegenüber den Rechten Einzelner. Bereits erworbene Rechte sollten der freien Disposition des Gesetzgebers nicht unterliegen. Im 19. Jahrhundert verflossen die Grenzen des Begriffs.


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