ERLAUCHT
erlaucht: übersetzung
aristokratisch; von blauem Blute; blaublütig; vornehm; aus hohem Hause; adlig; von Adel
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er|laucht 〈Adj.; veraltet; noch iron.〉 erhaben, hoch(stehend), gnädig ● der \erlauchte Kaiser; es war eine \erlauchte Versammlung großer Geister 〈iron.〉; ich möchte der \erlauchten Versammlung mitteilen [<mhd.erliuht, Part. zu erliuhten; → leuchten; Lehnübersetzung von lat. illustris „berühmt, vornehm“; → Durchlaucht]
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er|laucht <Adj.> [spätmhd. (md.) erlūht, eigtl. 2. Part. von mhd. erliuhten = aufleuchten] (geh.):
durch seine Berühmtheit, sein Wissen, Können o. Ä. herausragend u. andere überstrahlend:
eine -e Gesellschaft;
ein Kreis -er Geister.
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Erlaucht
[mittelhochdeutsch erliuht »erleuchtet«, nach lateinisch illustris], im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) der Titel der regierenden Reichsgrafen; im Deutschen Bund durch Bundesbeschluss 1829 den Häuptern der mediatisierten gräflichen Häuser zuerkannt; konnte auch von jedem Landesherrn verliehen werden.
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Er|laucht, die; -, -en: a) <o. Pl.> Titel u. Anrede für [Reichs]grafen, Angehörige mediatisierter gräflicher Häuser: Seine E., Graf von ...; Ihre E., die Gräfin; Euer E. werden gebeten, ...; b) Träger dieses Titels: E. lässt bitten.