ANSPRUCHSBERECHTIGT
anspruchsberechtigt: übersetzung
ạn|spruchs|be|rech|tigt 〈Adj.; Amtsdt.〉 berechtigt, Ansprüche zu stellen od. Ansprüche einzufordern
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ạn|spruchs|be|rech|tigt <Adj.> (Amtsspr.):
berechtigt, einen Anspruch zu stellen:
-e Gläubiger.
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ạn|spruchs|be|rech|tigt <Adj.> (Amtsspr.): berechtigt, einen Anspruch zu stellen: -e Gläubiger.