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ENTSENDEGESETZ

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Entsendegesetz: übersetzung

Ent|sẹn|de|ge|setz 〈n. 11gesetzliche Regelung, wonach auch an ausländische Arbeitnehmer der tarifliche Mindestlohn zu zahlen ist

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Ent|sẹn|de|ge|setz, das (Politik, Wirtsch.):
Gesetz, das tarifliche Mindestlöhne auch für ausländische Arbeitnehmer vorschreibt.

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Entsendegesetz,
 
Kurzbezeichnung für das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz) vom 26.2. 1996, in Kraft seit 1. 3. 1996, befristet bis 1. 9. 1999. Das Entsendegesetz legt fest, dass Rechtsnormen eines Tarifvertrages des Baugewerbes, für den Allgemeinverbindlichkeit erklärt wurde, auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinem in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung finden, wenn der Tarifvertrag ein für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer einheitlicher Mindestentgelt regelt und auch deutsche Arbeitgeber mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrages ihren in dessen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmern diese Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Die zwingende Wirkung der tarifvertraglichen Regelungen gilt auch für die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass ausländische Bauunternehmen ihre Arbeitnehmer zu den in den Herkunftsländern geltenden, niedrigeren Löhnen beschäftigen, wenn sie diese in Deutschland einsetzen. Damit soll die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte durch billigere ausländische Arbeitskräfte im Baugewerbe unterbunden und die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe bekämpft werden. Für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes sind die Arbeitsämter und die Hauptzollämter zuständig. Mit Wirkung vom 1. 1. 1997 sind aufgrund eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages Mindestlöhne für das Baugewerbe in den alten und den neuen Ländern in Kraft getreten.

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Ent|sẹn|de|ge|setz, das: Gesetz, das tarifliche Mindestlöhne auch für ausländische Arbeitnehmer vorschreibt: Die Berliner argumentieren, dass mit dem E. dem Lohndumping bereits ein Riegel vorgschoben wurde (FR 7. 1. 99, 11).


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