BEWEISBAR
beweisbar: übersetzung
erwiesenermaßen; nachweislich
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be|weis|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es beweisen kann ● diese Behauptung ist (nicht) \beweisbar
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be|weis|bar <Adj.>:
sich beweisen lassend:
eine nicht, nur schwer, kaum -e Behauptung;
es ist b., dass er ein Komplize des Täters war.
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be|weis|bar <Adj.>: sich beweisen lassend: eine nicht, nur schwer, kaum -e Behauptung; Was wäre, wenn b. wäre, dass die SPD-Führung in die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verwickelt war? (taz 16. 1. 95, 24).