ÜBERBRINGERKLAUSEL
Überbringerklausel: übersetzung
Überbringerklausel,
Inhaberklausel, der in Deutschland übliche Scheckaufdruck »oder Überbringer« hinter dem Namen des Schecknehmers. Die Überbringerklausel macht den Scheck als Orderpapier zum Inhaberscheck, der gegenüber jedem Einreicher eingelöst wird.