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BRÜCKENREVISION

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Brückenrevision: übersetzung

Brückenrevision, die periodische Untersuchung des Bauzustandes einer Brücke und ihrer Widerlager, die insbesondere bezüglich des Tragwerks der hölzernen und eisernen Brücken von Wichtigkeit ist und für deren Vornahme von den Behörden und einzelnen Verwaltungen bestimmte Vorschriften erlassen wurden [1]–[4] und [6], [7].

Die Untersuchung bezieht sich zunächst auf den allgemeinen Zustand des Ueberbaues, soweit derselbe durch Berichtigung sowohl in unbelastetem Zustande wie auch während des Befahrens festgestellt werden kann. Bei eisernen Konstruktionen sind die Nieten und Schrauben auf ihr Festsitzen zu prüfen, gezogene Glieder, Flacheisenbänder bezüglich ihrer gleichmäßigen Anspannung auf ihren Klang durch Beklopfen, gedrückte Glieder auf ihre Geradheit zu untersuchen. Die Hauptursachen, die eine Ueberanstrengung einzelner oder mehrerer Konstruktionsglieder herbeiführen können, sind: 1. Unzureichende Querschnitte, ungenügende Anschlußverbindungen; 2. Unterschiede in der Höhenlage der Stützpunkte bei kontinuierlichen Balken; 3. Fehler im Baustoff; 4. Rostbildung; 5. Sekundärspannungen infolge genieteter Knotenverbindungen; 6. Torsionsbeanspruchungen der Hauptträger infolge fester Querträgeranschlüsse und Querträgerdurchbiegung; 7. ungleiche Temperaturerhöhungen; 8. Montierungsspannungen; 9.Einfluß der Zeit, des Alters. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Vorkommen von Rostflecken zu richten und ist eine gründliche Beseitigung des Rostes, Entwässerung oder Dichtung etwaiger Zwischenräume und Fugen sowie überhaupt die Behebung aller vorfindlichen Schäden zu veranlassen. Der Anstrich der Eisenkonstruktionen ist etwa alle 5–6 Jahre zu erneuern. Zur Vornahme dieser Brückenbesichtigung und der damit verbundenen Erneuerungsarbeiten sind bei größeren eisernen Brücken jetzt meist permanent an die Brückenkonstruktion angehängte Fahrstühle vorhanden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für jedes Bauwerk in ein besonderes Brückenbuch eingetragen, das alle auf die statische Berechnung, die baulichen Verhältnisse und die Erprobung der betreffenden Brücke bezüglichen Daten zu enthalten hat. Nach den bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung und auch bei den meisten andern Verwaltungen begehenden Vorschriften sind solche Brückenuntersuchungen alljährlich anzustellen, und es ist dann noch jedes fünfte Jahr eine Hauptprüfung durchzuführen, bei der alle Teile der Brücke gründlich zu untersuchen und die Formänderungen zu messen sind, die durch die schwersten Lasten im gewöhnlichen Betriebe hervorgerufen werden. Insbesondere sind dabei zu beobachten die Seitenschwankungen der ganzen Brückenüberbauten, Schwingungen einzelner Teile bei schneller Fahrt, seitliche Ausbiegungen der Obergurte offener Brücken, das Auftreten bleibender Durchbiegungen u.s.w. Die Brückenverordnung des österreichischen Eisenbahnministeriums (1904) schreibt für Brückenrevisionen den Zeitraum von höchstens 6 Jahren vor; hierbei hat der Probezug aus ein oder zwei Lokomotiven der schwersten Gattung und einseitig angereihten vollbeladenen Wagen zu bestehen. Näheres vgl. [6] und [7]. – S.a. Belastungsprobe bei Brücken.


Literatur: [1] Erlaß der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen vom 19. November 1887. – [2] Instruktion über die Instandhaltung eiserner Straßenbrücken, herausgegeben vom k, k. österr. Ministerium des Innern 1888. – [3] Verordnung über die technische Einheit im schweizer. Eisenbahnwesen 1879. – [4] Vorschriften für die Ueberwachung und Prüfung der eisernen Brücken im Bereiche der preußischen Staatseisenbahnverwaltung, April 1895. – [5] Ueber die Ermittlung der Tragfähigkeit eiserner Brücken, Zentralbl. d. Bauverw. 1883. – [6] Brückenverordnung des k. k. österr. Eisenbahnministeriums, September 1904. – [8] Neue Belastungsvorschrift des k. preuß. Eisenbahnministeriums 1901.

Melan.



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Brückenrevision: übersetzung

Brückenrevision ist die in regelmäßigen Zeitabschnitten periodisch wiederkehrende Untersuchung und allfällige Probebelastung (Turnusprüfung) einer Brücke. Treten bei einer Brücke außerordentliche Ereignisse auf (Entgleisung, Hochwasser, Felssturz, Lawinen, Brand u. dgl.), so hat stets sofort eine Revision zu erfolgen. Außer diesen durch besondere Kommissionen vorzunehmenden Revisionen werden die Brücken durch eigens in dem Brückenfache kundige Bedienstete (Brückenmeister) stetig untersucht. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um den Zustand der einzelnen Konstruktionsteile, den Zustand der Nieten (Abklopfen) der Knotenpunkte, die Lage der Gleise u.s.w.Liegen Beton- oder Eisenbetonbrücken vor, so müssen diese in bezug auf allenfalls aufgetretene Risse untersucht werden. Um zu allen Teilen einer Brücke gelangen zu können, müssen namentlich bei hohen Schluchtübersetzungen und Brücken über Gewässer sowie überhaupt bei allen größeren Brücken eigene Vorrichtungen getroffen werden, die den Zugang ermöglichen. Hierzu bedient man sich in der Regel eigener Plattformen, die bei oben liegenden Fahrbahnen in Form eines Riffelbleches auf den Querkonstruktionen, bzw. dem Windverband aufruhen, oder man ordnet eine eigene, leicht begehbare Konstruktion auf den Untergurten an. Bei größeren Brücken werden zu Revisionszwecken eigene Fahrstühle vorgesehen, die in der Längsrichtung der Brücke beweglich sind. Alle diese zu Revisionszwecken dienenden Vorrichtungen nennt man Brückenrevisionsgerüste. Zu diesen gelangt man in der Regel durch Abheben der Brückenbedielung am Auflager mittels einer eigenen Steigleiter.

Die Ergebnisse und Wahrnehmungen jeder Brückenrevision müssen in eigenen Urkunden festgehalten werden; diese heißen Brückenrevisionsberichte. In der Regel dienen hierzu 2 Drucksorten. Der eine Bericht enthält, die kilometrische Lage (Betriebs/km), Baujahr, Anzahl der Gleise, Widerlagerwinkel, Neigung der Fahrbahn, Gleishalbmesser, Lichtweite (senkrecht und in der Bahnrichtung gemessen), Stützweite der Hauptträger, größte Höhe der Hauptträger, Lage der Fahrbahn, Konstruktionssystem, Genehmigung des Bauentwurfs, Gattung und Herkunft des Materiales für das Tragwerk, Standsicherheit bei belasteter und unbelasteter Brücke, somit die Festigkeitsberechnung der Brücke, der zweite Bericht enthält die Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchung und Probebelastung und entspricht dem Inhalte des Brückenbuches V (s.d.).

Nowak.



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