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DREIßIGJÄHRIGER KRIEG: UM RELIGION UND MACHT

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Dreißigjähriger Krieg: Um Religion und Macht
 
Fenstersturz mit Folgen
 
Das war kein Unglücksfall, kein zufälliges Ereignis, dass am 23. Mai 1618 mit Jaroslaw Graf von Martinitz und Wilhelm Graf von Slawata zwei der Statthalter des Königs von Böhmen aus den Fenstern der Prager Burg stürzten. Das war eine geplante Aktion der verbitterten nichtkatholischen Ständevertreter, die zwei der verhasstesten Repräsentanten des Hauses Habsburg traf, beide zugleich Anführer kompromissloser, streng gegenreformatorischer Katholiken und erklärte Feinde der Stände. Dass es auch den böhmischen Landtafelschreiber Philipp Fabricius erwischte, der 1623 sinnigerweise als Ritter von Hohenfall geadelt wurde, mag eher Zufall gewesen sein, eben so der glimpfliche Ausgang: Die drei Männer überlebten ihre Stürze durch weiche Landungen auf Misthaufen im Burggraben, auch wenn Martinitz in seiner Schilderung der Ereignisse die Gottesmutter Maria für seine Rettung in Anspruch nahm.
 
Fensterstürze sind in der Geschichte Böhmens nichts Seltenes. Hatte der vom 30. Juli 1419 das Signal zu den Hussitenkriegen gegeben, so markiert die 200 Jahre spätere Defenestration den Beginn des Dreißigjährigen Krieges.Stets waren sie Ausdruck des Widerstandes der Stände gegen die ihre Rechte verletzende monarchische Herrschaft, hoch brisant in der Verknüpfung mit spezifisch böhmischen konfessionellen Auseinandersetzungen. Die Schließungen protestantischer Gotteshäuser in Braunau an der Grenze zu Schlesien und in Klostergrab nahe der Grenze zum Kurfürstentum Sachsen waren als Verstöße gegen den Böhmischen Majestätsbrief des Römischen Kaisers und böhmischen Königs Rudolf II. von 1609 Anlässe für ständische Beschwerden. Sie bekamen sofort eine politische Dimension, als dessen Nachfolger Matthias sie mit seinem »Schweren Schreiben« vom 21. März 1618 als unbegründet zurückwies und nicht genehmigte Ständeversammlungen verbot. Diese protestanten- wie ständefeindliche Haltung eskalierte im Fenstersturz, Höhepunkt eines jahrhundertealten Kampfes um eine mehr ständische oder mehr monarchische Ausgestaltung des Königreiches Böhmen.
 
Von Anfang an ging es im Dreißigjährigen Krieg um Religion und um Macht, zunächst nur in Böhmen, dann im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Was mit dem Prager Fenstersturz begann, mündete in einen großen europäischen Krieg, der trotz seiner Unterbrechungen schon von den Zeitgenossen als Einheit erlebt und begriffen wurde. Bei den Friedensverhandlungen 1648 etwa war vom »uf die 30 jahr sich erstreckenden krieg« die Rede — so der bambergische Gesandte — und davon, dass »das arme Teutschland den kriegsschwall bereits 30 gantzer Jahr auff dem halß gehabt« habe — so der nürnbergische Vertreter.
 
 Das ständische Programm
 
Was die böhmischen Aufständischen politisch wollten, berieten sie auf zahlreichen Versammlungen und legten sie endgültig in ihrer »Konföderationsakte« vom 31. Juli 1619 nieder. Diese gehört mit ihren 100 Paragraphen zu den ganz wenigen grundgesetzlichen Dokumenten der europäischen Geschichte, die detailliert Auskunft darüber geben, welche Vorstellungen Stände — im Gegensatz zu Monarchen — vom Staat hatten. Zwar hielten sie an der Staatsform der Monarchie fest, weil der Ständestaat des Monarchen als Legitimationsquelle der lehnsrechtlich mit ihm verbundenen Stände bedurfte, aber sie wollten einen Wahlmonarchen, der von ihnen abhängig war, gegen den sie ein Widerstandsrecht hatten und der in seinem gesamten staatlichen Handeln ihrer Kontrolle unterlag. In dem Maße, in dem er bei Personalentscheidungen in Regierung und Verwaltung, Justiz und Militär lediglich ein Bestätigungsrecht hatte, war ihm in allen Politikbereichen eigenständiges Handeln verwehrt. Ohne Beteiligung der Stände durfte er weder außenpolitisch aktiv werden, Krieg erklären oder Frieden schließen, noch Schulden machen oder in ständische Obliegenheiten eingreifen. Selbst seine Ratgeber sollte der böhmische König nicht frei auswählen können, schon gar keine Jesuiten, die für die Zustände im Königreich verantwortlich gemacht wurden. Mit der Einziehung ihrer Besitzungen und dem Verbot ihres Ordens sollte eine Begünstigung der Protestanten einhergehen, unter anderem auch in der Weise, dass für die Kronländer Mähren, Ober- und Niederlausitz Majestätsbriefe erlassen werden sollten, wie sie für Böhmen und Schlesien bereits 1609 ausgestellt worden waren. Die Böhmische Konföderationsakte wurde bis Mitte August 1619 von den Ständen aller Länder der »Krone Böhmens« unter Herausstellung ihrer jeweiligen besonderen Privilegien angenommen. Indem ihr am 16. August 1619 auch die Stände Ober- und Niederösterreichs beitraten, wurde nicht nur die Basis über Böhmen hinaus verbreitert, sondern auch der Angriff auf das Haus Habsburg verstärkt. Ferdinand II. wurde in der Konsequenz der Konföderationsakte schon am 19. August 1619 als König von Böhmen abgesetzt, als welcher er zwei Jahre zuvor, noch zu Lebzeiten Matthias', angenommen und gekrönt worden war. Bereits am 26. August 1619 folgte die Wahl des calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum neuen König von Böhmen, der am 3. November 1619 zusammen mit seiner Gemahlin Elisabeth, der Tochter König Jakobs I. von England, an traditioneller Stelle im Prager Veitsdom gekrönt wurde. Die Dramatik dieser raschen Abfolge der Ereignisse wurde noch dadurch gesteigert, dass Ferdinand II. — seit dem 16. Mai 1618 auch König von Ungarn neben seinem Vetter Matthias — nicht nur nicht auf seine böhmischen Ansprüche verzichtete, sondern vielmehr die Wahl zum König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation anstrebte und am 28. August 1619, nur neun Tage nach seiner Prager Absetzung, in Frankfurt am Main erreichte. Und wenige Wochen später, im Münchner Vertrag vom 8. Oktober 1619, gelang dem Habsburger auf der Rückreise nach Wien der Schulterschluss mit dem wittelsbachischen Herzog Maximilian I. von Bayern, dem Oberhaupt des sich gerade erst wieder neu bildenden Bündnisses der katholischen »Liga« von 1609.
 
Während die katholische Seite sich Ende 1619 formierte und die »Liga« unter Johann Tserclaes Graf von Tilly ein Heer aufstellte, war es für den neuen Böhmenkönig weitaus schwerer, die Reihen der Protestanten zu schließen. In dem Maße, in dem Bündnisse mit dem türkischen Sultan oder dem Fürsten von Siebenbürgen nicht zustande kamen, militärische oder finanzielle Hilfen aus England, Dänemark, Schweden und den Niederlanden ausblieben, gerie- ten Friedrich V. und die böhmischen Aufständischen in die Isola- tion. Trotz traditioneller habsburgisch-bourbonischer Gegnerschaft konnte der protestantische Wittelsbacher vom Franzosenkönig Ludwig XIII. keine Unterstützung erwarten, da er mit Ferdinand II. einen legitimen Träger der Wenzelskrone verdrängt hatte. Und besonders schwer wog, dass sich die evangelischen Reichsstände mehrheitlich weigerten, Widerstand gegen den rechtmäßigen Römischen Kaiser Ferdinand II. zu üben. Die in sich gespaltene und kaum handlungsfähige protestantische »Union« ging ebenso auf Distanz zu ihrem Direktor, dem Kurfürsten von der Pfalz, dessen böhmisches Königtum sie nicht unterstützt hatte, wie der protestantische Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, der ihr nie beigetreten war und der an der herkömmlichen kaisertreuen Politik seines Landes festhielt.
 
 Der Sieg der Monarchie
 
Das Ergebnis dieser ungleichen Konfrontation zwischen Katholiken und Protestanten war, dass Friedrich V. von der Pfalz nur einen Winter (1619/20) König von Böhmen war, zum »Winterkönig« wurde, denn in der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620) endete nicht nur der Böhmische Aufstand, sondern auch seine Herrschaft. Die schwere Niederlage eines in jeder Beziehung den vereinigten habsburgischen und ligistischen Truppen Tillys unterlegenen böhmischen Ständeheeres unter Christian I. von Anhalt-Bernburg im Westen Prags bedeutete für den König Flucht und für seine Wähler den Verlust jeglicher politischer Zukunft, ihrer sozialen Stellung und ökonomischen Basis. Nach der Hinrichtung von 27 Anführern des Aufstandes am 21. Juni 1621 am Altstädter Ring in Prag verloren etwa 700 Adlige sowie 50 Städte ihren Besitz und mussten etwa 150000 Menschen das Land verlassen.
 
Für Kaiser Ferdinand II. und die katholische Sache leitete der Sieg am Weißen Berg dagegen ein erfolgrei- ches Jahrzehnt ein. Bereits fünf Tage danach wurde der Habsburger wieder als rechtmäßiger König von Böhmen anerkannt und konnte die monarchische Position gegenüber der ständischen im Königreich Böhmen grundlegend stärken. Höhepunkt und Abschluss dieser Entwicklung war der Erlass der umfassenden »Verneuerten Landesordnung des Erbkönigreichs Böhmen« am 10. Mai 1627, mit der Ferdinand II. seine beinahe unumschränkte Machtstellung als König festschrieb. Sie drückte im Vergleich zur Konföderationsakte von 1619 genau gegenteilige Vorstellungen vom Staat aus, die nicht nur im folgenreichen Wechsel von der Wahl- zur Erbmonarchie ihren Ausdruck fanden.
 
Das Königreich Böhmen erlebte in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges den epocheprägenden, die Jahrhundertmitte übergreifenden Wechsel vom Ständestaat zum dynastischen Fürstenstaat, wie er sich mit zeitlichen Verzögerungen in vielen Staaten Europas vollzog und das Zeitalter des Absolutismus einleitete.
 
 Vom Böhmischen Aufstand zum Krieg im Reich
 
Auch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hatte Anteil an dieser Entwicklung, ohne selbst zum absoluten Fürstenstaat mit einem Erbkaiser an der Spitze zu werden. Ferdinand II. festigte allerdings seine Stellung im Reich sukzessive. Die Eroberung Heidelbergs und Mannheims im Herbst 1622 durch Tilly brachte den Abschluss der zum Böhmisch-Pfälzischen Krieg ausgeweiteten Auseinandersetzungen. Mit der Residenz des inzwischen geächteten Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz fiel das geistige und politische Zentrum des deutschen Calvinismus. Die wenigen Parteigänger des flüchtigen »Winterkönigs« — Graf Ernst II. von Mansfeld, Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach und Herzog Christian von Braunschweig, der »tolle Halberstädter«, weil er Administrator des Bistums Halberstadt war — vermochten es trotz eines Sieges über Tilly bei Wiesloch (1622) nicht, die Rheinpfalz vor den kaiserlich- ligistischen und den aus den südlichen Niederlanden kommenden spanischen Truppen zu schützen.
 
Der Abtransport der »Bibliotheca Palatina« aus der Heidelberger Heilig-Geist-Kirche als Geschenk des Bayernherzogs Maximilian an den Papst in Rom markierte den Erfolg der katholischen Seite. Der bayerische Wittelsbacher profitierte davon am meisten, denn der zur Dankbarkeit verpflichtete Kaiser musste ihm am 25. Februar 1623 auf einem Deputationstag zu Regensburg die Oberpfalz als Pfandbesitz überlassen sowie die pfälzische Kurwürde übertragen. Dies bedeutete einen gravierenden Verstoß gegen die Festlegungen der als unantastbar geltenden Goldenen Bulle von 1356, des wichtigsten Reichsgrundgesetzes. Trotz aller in- und ausländischen Kritik an der Handlungsweise des Kaisers blieb offener Widerstand — auch seitens der lutherischen Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen — aus, was die gestärkte Position des Habsburgers unterstreicht.
 
Sie verbesserte sich im Dänisch-Niedersächsischen Krieg weiter, zu dem die Ereignisse der Jahre von 1625 bis 1629 zusammengefasst werden und in dem es zwar auch noch um Religion, aber immer stärker um Macht ging. Mit ihm wurde der Norden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erfasst, wohin sich Mansfeld und der Halberstädter zurückgezogen hatten und wo es für die Katholiken darum ging, ihre Bastionen an Lippe und Ems nicht nur zu verteidigen, sondern zum Ausgangspunkt gegenreformatorischer Aktionen zu verstärken. Hier stellte sich dem erfolgreichen Tilly mit dem Dänenkönig Christian IV. ein ehrgeiziger Herrscher entgegen, der als Herzog von Holstein zugleich Reichsstand war und als frisch gewählter Oberst des Niedersächsischen Reichskreises vom Frühjahr 1625 an gegen die Rekatholisierung Norddeutschlands kämpfte. Allerdings bekam er es in Albrecht von Wallenstein mit einem kaiserlichen Heerführer zu tun, dem er nicht gewachsen war.
 
 Wallenstein
 
Wallenstein stammte aus einer protestantischen, ursprünglich begüterten böhmischen Adelsfamilie und wurde nach seinem Übertritt zum Katholizismus infolge zweier günstiger Heiraten zu einem vermögenden Mann. Seine Besitzungen in Böhmen und Mähren vergrößerte er im Zuge der Besitzumschichtungen nach der Schlacht am Weißen Berg erheblich und fasste sie zu einem Herrschaftskomplex, dem Herzogtum Friedland, zusammen. Von dort aus versorgte er seine Truppen mit Lebensmitteln und Kleidung, Waffen, Ausrüstung und Munition und machte den Krieg über Armeeaufträge zum Geschäft. Um seinen Finanzbedarf für die Kriegführung über Kredite zu decken und sein Vermögen zu vergrößern, arbeitete er sowohl mit dem calvinistischen Bankier Hans de Witte als auch mit dem jüdischen Finanzmann Jakob Bassevi, dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Prag, eng zusammen. Im Übrigen hatten die Gebiete, durch die seine Armeen zogen und in denen sie kämpften, deren Versorgung nach dem Prinzip »Der Krieg ernährt den Krieg« sicherzustellen und durch hohe Kontributionsleistungen weiteren Finanzbedarf zu decken, der regelmäßige und vergleichsweise hohe Soldzahlungen ermöglichte. Insgesamt war Wallenstein in der Lage, einem Kriegsherrn voll funktionierende Armeen zur Verfügung zu stellen, gegen Rechnung eine Dienstleistung anzubieten, auf die der Herrscher mangels eines eigenen Heeres zurückzugreifen gezwungen war. Nur der militärisch und wirtschaftlich denkende Kriegsunternehmer konnte das Defizit eines verstaatlichten Militärwesens ausgleichen. Und da der Friedländer der herausragendste Vertreter dieses Unternehmertyps war, sicherte sich Kaiser Ferdinand II. im April 1625 seine Dienste. Wallenstein stellte in kürzester Zeit ein 24000-Mann-Heer auf, vergrößerte es noch 1625 um 40000 Söldner und im folgenden Jahr auf 100000 Mann. Mit den Erfolgen dieser Armee (etwa 1626 an der Elbbrücke bei Dessau) weitete Ferdinand II. die Befehlsgewalt Wallensteins über alle kaiserlichen Truppen aus und machte ihn nach den Besetzungen Jütlands, Mecklenburgs und Pommerns am 21. April 1628 zum »Generalissimus« und »General des Ozeanischen und Baltischen Meeres«. Zwar war die Eroberung Norddeutschlands auch Tillys Werk, unter anderem durch seinen Sieg bei Lutter am Barenberg 1626, aber Wallenstein wusste sie, trotz erfolgloser Belagerung Stralsunds 1628, besser für sich zu nutzen, sodass er schließlich vom Kaiser mit dem Herzogtum Mecklenburg belehnt wurde, damit ein zweites Territorium erhielt und zum misstrauisch beobachteten Reichsfürsten aufstieg.
 
 Steiler Aufstieg und tiefer Fall des Kaisers
 
Im Sog der Erfolge der »katholischen« Armeen erreichte Ferdinand II. den Höhepunkt seiner kaiserlichen Machtstellung Ende der 1620er-Jahre. Noch bevor der Dänisch-Niedersächsische Krieg im Mai 1629 mit dem Frieden von Lübeck beendet wurde, hatte der Kaiser in seinem »Restitutionsedikt« vom 6. März desselben Jahres seine konfessionspolitischen Ziele festgeschrieben: die Rückgewinnung der nach dem Passauer Vertrag von 1552 protestantisch gewordenen Reichsgebiete. Er legte den Augsburger Religionsfrieden von 1555 streng katholisch aus und drohte jedem die Reichsacht an, der sich dem aus eigener Machtvollkommenheit und ohne reichsständische Mitwirkung erlassenen »Restitutionsedikt« widersetzte. Seine Realisierung hätte einen Umsturz der seit den 1550er-Jahren zwei christliche Konfessionen anerkennenden Reichsverfassung zur Folge gehabt und barg die Gefahr einer so eindeutigen Stärkung des Kaisers, dass auch katholische Reichsstände um ihre »Libertät« fürchteten.
 
So zog Ferdinand II. Kritik auf sich, der sein Feldherr Wallenstein wegen seiner immer größer gewordenen militärischen Macht und seines gewachsenen politischen Einflusses schon länger ausgesetzt war. Für beide wurde der Regensburger Kurfürstentag des Jahres 1630 zum Desaster, auf dem der Kaiser angesichts der stärker werdenden außenpolitischen Bedrohungen das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hinter sich einen wollte. Aber die Kurfürsten folgten ihm nicht und forderten unter der Führung des katholischen Herzogs Maximilian I. von Bayern die Entlassung Wallensteins. Ferdinand II. musste ihr — wie auch der Vereinigung der kaiserlichen Truppen mit dem Heer der Liga — ebenso zustimmen wie er hinnehmen musste, dass die Kurfürsten nicht bereit waren, seinen Sohn Ferdinand III. zu seinen Lebzeiten zum Römischen König und damit zu seinem Nachfolger zu wählen. Im Übrigen verpflichtete er sich, Kriegführung und Außenpolitik des Reiches wieder reichsständischer Kontrolle zu unterwerfen.
 
 »Der Löwe aus Mitternacht« und das Ende der Helden
 
Im selben Augenblick, in dem die kaiserliche Macht entscheidend geschwächt wurde, landete der Schwedenkönig Gustav II. Adolf auf der Insel Usedom, um nach dem Krieg mit Polen (bis 1629) seine Herrschaft im gesamten Ostseeraum zu stabilisieren. Damit war der Dreißigjährige Krieg als »Schwedischer Krieg« (1630—35) endgültig zu einer europäischen Angelegenheit geworden. Auf diese Ausweitung hatten einerseits bereits die gegen den Kaiser gerichtete Haager Allianz zwischen England, den niederländischen Generalstaaten und Dänemark von 1625 sowie die Aktivitäten König Christians IV. hingedeutet, andererseits die auch das Reich berührenden spanisch- niederländischen Auseinandersetzungen und ab 1628 das Eingreifen Ferdinands II. in den Mantuanischen Erbfolgestreit, in dem es um die Behauptung eines Reichslehens gegen Frankreich ging. Aber erst der Siegeszug Gustav Adolfs nach Süden machte das, was 1618 mit dem Prager Fenstersturz begonnen hatte, zu einem Ereignis der europäischen Geschichte, zumal von Kardinal Richelieu, dem Leiter der französischen Politik, bei aller finanziellen Unterstützung seit dem Bündnisvertrag von Bärwalde (1631) misstrauisch beobachtet.
 
Dem Erfolg der Schweden konnte nach kaiserlicher Überzeugung nur Wallenstein Einhalt gebieten. Unter dem Eindruck der schweren Niederlage Tillys bei Breitenfeld (nahe Leipzig) im September 1631 berief Ferdinand II. den großen Organisator zurück und stattete ihn in seiner offensichtlichen Not mit weitreichenden Vollmachten aus (Generalat »in absolutissima forma«). Zwar konnte Wallenstein nach Tillys Tod (infolge der Schlacht bei Rain am Lech, April 1632) Gustav Adolfs Einmarsch in München nicht verhindern, aber er erreichte nach manchen Rückschlägen Anfang November 1632 einen unentschiedenen Schlachtenausgang bei Lützen, wo der Schwedenkönig den Tod fand. Der große Sieg über die Schweden blieb dem Friedländer versagt, der im Übrigen angesichts seines Zauderns und Zögerns sowie seiner immer größer werdenden Passivität auch in Wien mit wachsendem Misstrauen beobachtet wurde. Die vernichtende Niederlage der Schweden unter Bernhard von Sachsen-Weimar bei Nördlingen am 6. September 1634 erlebte er nicht mehr: Des Verrats der kaiserlichen wie der katholischen Sache verdächtigt, war er am 25. Februar 1634 in Eger ermordet worden.
 
 Der Zwischenfriede von Prag
 
Angesichts der immer offensichtlicher werdenden Kriegsvorbereitungen Frankreichs, die im Mai 1635 in eine Kriegserklärung an Spanien und dann auch an den Kaiser mündeten, wuchs im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Bereitschaft zum Frieden. Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen suchte ihn seitens der Protestanten ebenso wie Ferdinand II., um das Reich von ausländischen Truppen zu befreien und im Kampf um die Vorherrschaft in Europa nicht gänzlich zum Spielball der Mächte werden zu lassen. Im Prager Frieden vom 30. Mai 1635, dem später nahezu alle Reichsstände beitraten, gelang es vor allem, sich wieder über die ständestaatlichen Grundlagen der Reichsverfassung sowie die seit 1555 reichsrechtlich verbindliche Bikonfessionalität zu verständigen. Musste der Kaiser hinsichtlich der konfessionellen Besitzstände die Situation des Jahres 1627 akzeptieren und für 40 Jahre auf die Durchführung seines »Restitutionsediktes« von 1629 verzichten, so gewann er als nomineller Oberbefehlshaber einer zu bildenden Reichsarmee auf militärischem Gebiet größere, wenn auch von den Kurfürsten von Sachsen und Bayern eingeschränkte Handlungsfähigkeit. Wie eng man im Reich wieder zusammenrückte, belegt vor allen Dingen die Tatsache, dass dieselben Kurfürsten, die 1630 eine Wahl Ferdinands III. zum Römischen König abgelehnt hatten, diese 1636 — immer noch zu Lebzeiten seines Vaters Ferdinand II. — in Regensburg vornahmen, weil sie das Reich nicht den Unsicherheiten eines eigentlich vorgeschriebenen Interregnums aussetzen wollten.
 
Der in sich brüchige und nur schwer realisierbare Prager Frieden verhinderte allerdings nicht, dass das Reich im Schwedisch-Französischen Krieg (1635—48), der letzten Etappe des Dreißigjährigen Krieges, vornehmliches Schlachtfeld Europas blieb. Die französischen Feldzüge gegen Heere der Bayern und Spanier vor allem im Westen und Süden, die schwedischen im Norden des Reiches und in Böhmen gegen kurbrandenburgische, sächsische und kaiserliche Truppen führten über zahlreiche Schlachten zu Erschöpfung und Ermattung auf allen Seiten und schon zu Beginn der 1640er-Jahre zu Friedensinitiativen.
 
 Friede für das Reich — Neuordnung für Europa
 
Noch mitten im Krieg begannen 1644 in Münster und Osnabrück die Verhandlungen Kaiser Ferdinands III. und des Reiches mit den Franzosen einerseits und den Schweden andererseits, die am 24. Oktober 1648 in den Westfälischen Frieden mündeten. Abgeschlossen kurz nach dem ebenfalls in Münster ausgehandelten Frieden zwischen Spanien und den Vereinigten Niederlanden, schrieb er jene Ordnung für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und für Europa fest, die im Wesentlichen bis zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert Bestand haben sollte. In ihren reichsverfassungsrechtlichen Bestimmungen bestätigten die Verträge von Münster und Osnabrück im Kern den Zustand der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, was sich schon darin andeutete, dass der Kaiser die maßgebliche Beteiligung der Reichsstände an den Verhandlungen in Westfalen nicht verhindern konnte. Anders als das Königreich Böhmen blieb das Reich ständestaatliche Wahlmonarchie und wurde nicht zum dynastischen Fürstenstaat. Abgesehen von der reichsrechtlichen Anerkennung der Reformierten war die Pflicht zur konfessionsparitätischen Besetzung der obersten Reichsinstitutionen neu, vor allem aber das Verbot politischer Entscheidungen durch konfessionelle Majorisierung. Dem hatten das Instrument der »Trennung nach Gruppen« (itio in partes) und als dessen Folge die Teilung der Reichsstände in ein Corpus Evangelicorum und ein Corpus Catholicorum als neue Gremien des Reichstages ebenso zu dienen wie die Verpflichtung zur »freundschaftlichen Vereinigung« (amicabilis compositio). Für den konfessionellen Besitzstand wurde 1624 als Normaljahr festgelegt, aber gegenüber dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 das Recht der Territorialherren eingeschränkt, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Dabei wurden Ausnahmen festgeschrieben, die insbesondere den Katholizismus im habsburgischen Herrschaftsbereich begünstigten. Mit der Einführung einer achten Kurwürde für die Rheinpfalz wurde deren Übergang 1623 an Bayern bestätigt und die katholische Mehrheit im Kollegium der Kurfürsten gefestigt. Auch wenn die Reichsstände das Bündnisrecht untereinander und mit ausländischen Mächten erhielten, wurden sie damit nicht souverän, denn der Abschluss von Bündnissen durfte sich nicht gegen Kaiser und Reich richten, die in allen reichspolitischen Fragen zum Konsens verpflichtet blieben. Volle Souveränität erhielten nun allerdings die Schweizer Eidgenossenschaft und die Vereinigten Niederlande, die damit endgültig aus dem Reichsverband ausschieden. Indem Schweden erhebliche Landgewinne in Vorpommern und an den Flussmündungen in Norddeutschland zugesprochen bekam, wurde es im Unterschied zu Frankreich zugleich Reichsstand, denn dessen Erwerbungen, etwa im Elsass, gingen dem Reich auf Dauer verloren. In Münster und Osnabrück schlossen beide Königreiche zwar mit Kaiser und Reich Frieden und wurden zu seinen Garantiemächten, ihre Auseinandersetzungen mit Spanien bzw. Polen fanden allerdings erst ein Jahrzehnt später ihren Abschluss: Mit dem Pyrenäenfrieden von 1659 löste Frankreich Spanien endgültig als europäische Hegemonialmacht ab, während Schweden gegenüber Polen im Frieden von Oliva 1660 seine Vormachtstellung im Ostseeraum behauptete. Erst da endete die Epoche des Dreißigjährigen Krieges im europäischen Kontext, an dessen Folgen das Heilige Römische Reich Deutscher Nation freilich noch länger zu leiden hatte.
 
Prof. Dr. Helmut Neuhaus
 
Grundlegende Informationen finden Sie unter:
 
Heiliges Römisches Reich deutscher Nation (1495 bis 1618): Ohnmächtiger Riese
 
Literatur:
 
Berner, Felix: Gustav Adolf, der Löwe aus Mitternacht. Taschenbuchausgabe München 1985.
 Burkhardt, Johannes: Der Dreißigjährige Krieg. Frankfurt am Main 61996.
 Dickmann, Fritz: Der Westfälische Frieden. Münster 61992.
 Lahrkamp, Helmut: Dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Frieden. Eine Darstellung der Jahre 1618-1648. .. Münster 1997.
 Lutz, Heinrich: Das Ringen um deutsche Einheit und kirchliche Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum Westfälischen Frieden. 1490-1648. Frankfurt am Main u. a. 1987.
 Mann, Golo: Wallenstein. Sein Leben. Frankfurt am Main 61994.
 Parker, Geoffrey: Die militärische Revolution. Die Kriegskunst und der Aufstieg des Westens 1500-1800. Aus dem Englischen. Frankfurt am Main u. a. 1990.
 Press, Volker: Kriege und Krisen, Deutschland 1600-1715. München 1991.
 Schilling, Heinz: Aufbruch und Krise. Deutschland 1517-1648. Sonderausgabe Berlin 1994.
 Schmidt, Georg: Der Dreißigjährige Krieg. München 1995.
 Schormann, Gerhard: Der Dreißigjährige Krieg. Göttingen 21993.


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