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ABSOLUTISMUS: AUFGEKLÄRTER ABSOLUTISMUS

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Absolutismus: Aufgeklärter Absolutismus
 
Eine späte Erscheinungsform der absoluten Monarchie, die sich vornehmlich in den deutschen Staaten ausbildete, war der »aufgeklärte Absolutismus«. Als seine bedeutendsten Vertreter gelten der Preußenkönig Friedrich der Große und Kaiser Joseph II. als Regent in den habsburgischen Ländern. Charakteristisch für das Selbstverständnis und den Regierungsstil dieser Monarchen war, dass sie an ihrer alleinigen und uneingeschränkten Herrschaftsgewalt festhielten, dabei aber Gedanken der Aufklärung aufnahmen.So bezeichnete sich Friedrich II. von Preußen selbst als »erster Diener« des Staates. Als Sachwalter des Gemeinwohls führte er wohlfahrtsstaatliche Reformen durch, die die größten sozialen Missstände beseitigen sollten: Aufhebung der Folter und Ansätze zu einer rechtsstaatlichen Entwicklung, Verbesserung der Lage der Bauern, Einrichtung eines staatlichen Schulwesens. Auch Friedrichs Einstellung zu den verschiedenen Konfessionen in seinem Staat ist vom Toleranzgrundsatz der Aufklärung geprägt (jeder soll »nach seiner Façon selig werden«). Die merkantilistische Wirtschaftspolitik sollte ebenso wie die innere Kolonisation dem Gemeinwohl dienen. In ähnlicher Weise - allerdings ohne dem Geist der Aufklärung verpflichtet zu sein - fühlte sich Kaiserin Maria Theresia für das Wohl ihrer Untertanen verantwortlich und leitete Reformen ein, die ihr Sohn Kaiser Joseph II. in verstärktem Maße fortsetzte.
 
Mit der beginnenden Auflösung der alten Gesellschaftsstrukturen, der Aktivierung des Einzelnen im Dienste des Gemeinwohls, der Vereinheitlichung des Rechts und der Hebung des Wissensstandes breiter Volksschichten durch die allgemeine Schulpflicht schuf der aufgeklärte Absolutismus wesentliche Voraussetzungen für die spätere Demokratisierung des bürgerlichen Staates. Verwirklichen ließ sich die Demokratie freilich erst nach der Überwindung des aufgeklärten Absolutismus, dessen fürstlicher Herrschaftsanspruch mit dem aufklärerischen Gedanken des autonomen, mündigen Individuums nicht in Einklang zu bringen war.


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