BEITRITTSVERHANDLUNG
Bei|tritts|ver|hand|lung 〈f. 20〉 Verhandlung, um einer Organisation (z. B. der Europäischen Union) beizutreten
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Bei|tritts|ver|hand|lung, die <meist Pl.>:
Verhandlung über die Aufnahme in eine Organisation o. Ä., z. B. in die ↑ EU.