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FALSA DEMONSTRATIO

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Falsa demonstratio: übersetzung

Fạlsa demonstratio
 
[lateinisch] die, - -, die fehlerhafte (objektiv unrichtige oder mehrdeutige) Ausdrucksweise bei der Willenserklärung. Die in einem Vertrag enthaltene Falschbezeichnung für das wirklich Gewollte ist unerheblich (falsa demonstratio non nocet, »die Falscherklärung schadet nicht«), sofern sich die Vertragschließenden über die Bedeutung ihrer Erklärungen einig waren (z. B.: beide Parteien meinen bei einem Grundstückskauf die Parzelle 17, bezeichnen sie aber fälschlich als Parzelle 117). Eine Anfechtung wegen Irrtums oder Dissenses ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Diese Grundsätze gelten auch im Verfahrensrecht (z. B. § 300 StPO).


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