DURCHLEITUNG
Durchleitung: übersetzung
Dụrch|lei|tung 〈f. 20〉 das Durchleiten
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dụrch|lei|ten <sw. V.; hat:
durch öffentliche u. private Grundstücke hindurchleiten:
die Gesellschaft hat das Recht, den elektrischen Strom [durch dieses Gebiet] durchzuleiten.
Dazu:
Dụrch|lei|tung, die, -, -en;
Dụrch|lei|tungs|ge|bühr, die;
Dụrch|lei|tungs|kos|ten <Pl.>.
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Dụrch|lei|tung, die; -, -en: das Durchleiten: Oft genug sind ... jahrelange Verhandlungen erforderlich, bis die regionalen Strommonopolisten die D. von elektrischem Strom über „ihr“ Gebiet gestatten (FAZ 4. 11. 61, 5).