ERBSCHLEICHER
Erbschleicher: übersetzung
Ẹrb|schlei|cher 〈m. 3〉 jmd., der Erbschleicherei begeht
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Ẹrb|schlei|cher, der (abwertend):
jmd., der auf unmoralische od. widerrechtliche Weise in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen sucht.
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Ẹrb|schlei|cher, der (abwertend): jmd., der auf unmoralische od. widerrechtliche Weise in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen sucht.