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EINVERLEIBEN

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einverleiben: übersetzung

annektieren; besetzen; in Anspruch nehmen; in Beschlag nehmen; widerrechtlich erobern; widerrechtlich aneignen; usurpieren; verspachteln (umgangssprachlich); weghauen (umgangssprachlich); speisen; Nahrung aufnehmen; verzehren; in sich hinein schaufeln (umgangssprachlich); spachteln (umgangssprachlich); verspeisen; futtern (umgangssprachlich); fressen (derb); essen; verdrücken (umgangssprachlich); mampfen (umgangssprachlich); verschmausen; vernaschen (umgangssprachlich); verkosten; verputzen (umgangssprachlich)

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ein|ver|lei|ben ['ai̮nfɛɐ̯lai̮bn̩], verleibte ein, einverleibt:
1.
a) <tr.; hat etwas in etwas Bestehendes mit hineinnehmen, darin aufgehen lassen:
das wertvolle Stück seiner Sammlung einverleiben.
b) (ein Land, ein Unternehmen) [gegen dessen Willen] in seinen Besitz bringen:
der Marktführer hat sich einen weiteren Konkurrenten einverleibt; das Land will sich die abtrünnigen Regionen zur Not mit Gewalt einverleiben.
2. <+ sich> (oft scherzh.) eine größere Menge von etwas zu sich nehmen:
ich habe mir drei Stücke Kuchen einverleibt.
Syn.: essen, verzehren (geh.).

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ein||ver|lei|ben 〈V.refl.; hat〉 sich etwas \einverleiben
1. es (unrechtmäßig) dem eigenen Besitz einfügen, eingliedern
2. verzehren, essen
● ein Staat verleibt sich ein Gebiet ein, 〈od.〉 er einverleibt es sich; er hat sich ein halbes Brot einverleibt; einverleibende Sprachen; →a. polysynthetisch

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ein|ver|lei|ben <sw. V.; verleibt ein/(auch:) einverleibt, verleibte ein/(auch:) einverleibte; hat [zu Leib]:
1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen:
er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt.
2. <e. + sich> (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken:
ich habe mir den übrig gebliebenen Kuchen einverleibt;
Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen).

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ein|ver|lei|ben <sw. V.; verleibt ein/(auch:) einverleibt, verleibte ein/(auch:) einverleibte; hat [zu ↑Leib]: 1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen: ohne zu fragen, verleibte sie ihrer Bibliothek die Bücher ein; er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt; Tuma, als „armer kleiner Faschist“ mitsamt der Marianischen Kongregation der Jeusiten der Staatsjugend einverleibt, ... (Standard 2. 10. 93, 32); Ü als er einen Zwischenruf aufschnappte, ihn ohne weiteres seiner Rede einverleibte und ... beantwortete (Bieler, Bär 147). 2. <e. + sich> (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken: ich habe mir den ganzen übrig gebliebenen Kuchen einverleibt; Das Bier, das er sich mit Gewalt einverleibt hatte, dämpfte die Kälte (Fels, Unding 106); Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen); ein ... Erfahrungen und Rückschläge sich einverleibendes Handeln (Gehlen, Zeitalter 41).


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einverleiben: übersetzung

einverleiben, adiungere mit Dativ (beifügen, z.B. alci terrae: u. cohortes exercitui suo u. imperio). attribuere mit Dativ, contribuere mit Dativ, mit in u. Akk., mit cum u. Abl. (zuteilen, als Teil beigeben, z.B. attr Suessiones Remis: u. contribui agro, in urbem: u. contribui cum Oscensibus). – immiscere mit Dativ (beimischen, unterstecken etc., z.B. tirones veteribus militibus)[717] inserere (einrücken, z.B. alqm familiae, numero civium: u. alqd libro). – ein Land dem Reiche ei., terram in provinciam redigere.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
vt D
1) присоединить (к чему-л.); воссоединять (с чем-л.); аннексировать
2) включать (во что-л.); вносить (в книгу, список)
3)
sich (D) etw. einverleiben — съедать, уплетать что-л.


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


einverleiben vt

1. (D) присоединять (к чему-л.)

einverleibt werden — быть аннексированным (о территории)

2.:

sich (D) einverleiben разг. — есть, поглощать (пищу)



T: 60