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DOMAINRECHT

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Domain-Recht,
 
Spezialgebiet des Online-Rechts, das sich mit den rechtlichen Fragen der Namenswahl einer Domäne im Internet befasst. Juristische Schwierigkeiten können sich daraus ergeben, dass ein Domain-Name z. B. bei DENIC zwar angemeldet werden kann, aber möglicherweise Namens-, Marken- oder Titelschutzrechte Dritter verletzt. In zwei Entscheidungen vom Mai 2001 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass es nur eine sehr eingeschränkte Prüfpflicht der DENIC gibt und dass auch Gattungsbezeichnungen als Domainnamen verwendet werden dürfen.
 
Im November 2001 entschied der Bundesgerichtshof anhand des Falls »Deutsche Shell AG« gegen »Andreas Shell« um die Domäne »www.shell.de«, dass bei mehreren berechtigten Namensträgern für einen Domain-Namen deren Interessen gegeneinander abzuwägen seien. Dabei gelte in erster Linie das Prinzip der Priorität (»Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«). Dem müsse sich - bei einem Streit von zwei Gleichnamigen - grundsätzlich auch der bekanntere Namensträger unterwerfen. Der Bundesgerichtshof war allerdings der Ansicht, dass die Interessen der Parteien im Streitfall von derart unterschiedlichem Gewicht seien, dass es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben könne; die Shell AG könne daher den Verzicht des Beklagten auf die Adresse »shell.de«, nicht aber die Übertragung auf sich beanspruchen. In einem ähnlichen Fall entschied das Oberlandesgericht Köln im Februar 2002, dass der Fernsehmoderator Günther Jauch keine Handhabe gegen die Domäne »günter-jauch.de« (Schreibweise ohne th) hat.
 


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