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ERKLÄRUNG DER MENSCHEN UND BÜRGERRECHTE

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Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
 
Ludwig XVI. hatte das eigenmächtige Vorgehen des Dritten Standes und die Konstituierung der Nationalversammlung, wenn auch halbherzig, hingenommen. Auch nach der Erstürmung der Bastille lenkte er ein und gab vor der Nationalversammlung den Abzug der Truppen aus der Umgebung von Paris bekannt. Die Nationalversammlung beschloss in einer langen Nachtsitzung vom 4. August 1789 die Abschaffung aller Feudalrechte und Steuerprivilegien sowie die Aufhebung des Kirchenzehnten. Eine Ergebenheitsadresse an den König feierte den Monarchen als den »Wiederhersteller der französischen Einheit«.
 
Doch Teile des Adels rückten von den Beschlüssen bald wieder ab. Auch der König ließ deutlich erkennen, dass er mit der »Beraubung meines Klerus und meines Adels« nicht einverstanden war. Unbeeindruckt von diesem Sinneswandel verkündete die Nationalversammlung am 26. August 1789 eine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, mit der die Beschlüsse des 4. August verfassungsrechtlich legitimiert wurden.
 
Unverkennbar ist das Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Die Abgeordneten begründeten darüber hinaus die Abschaffung der vom Feudalsystem vorgegebenen Rechtsungleichheit: »Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Soziale Unterschiede können nur im Wohle der Gemeinschaft gerechtfertigt sein (§ 1). Der Zweck jeder staatlichen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unverjährbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung (§ 2).« Der Gedanke der Volkssouveränität wurde offen geäußert: »Der Ursprung jeder Herrschaft liegt im Prinzip und ihrem Wesen nach in der Nation: Keine Körperschaft und kein einzelner kann eine Autorität ausüben, die sich nicht ausdrücklich von ihr herleitet (§ 3). Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet (...). Die Grenzen der Freiheit können al lein durch das Gesetz bestimmt werden (§ 4).«
 
Der Grundsatz der Gewaltenteilung wurde ebenso betont wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die Steuergleichheit sowie die Meinungs-, Presse- und Glaubensfreiheit und die Sicherung des Privateigentums.
 
Die Menschenrechtserklärung wurde 1791 in die Verfassung aufgenommen. Sie hat weit über die Grenzen Frankreichs hinaus große Resonanz gefunden und wurde zum Vorbild für die Freiheitsbewegungen der Völker in Europa und in der Welt.


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