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DIPLOMPSYCHOLOGE/DIPLOMPSYCHOLOGIN

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Diplom-Psychologe/Diplom-Psychologin
 
(Abkürzung für beides: Dipl.-Psych.): diplomierter Absolvent beziehungsweise diplomierte Absolventin eines Hochschulstudiums der Psychologie. Diplom-Psychologen sind qualifiziert zur quantitativen und qualitativen Beschreibung von Individuen in ihrer funktionalen Abhängigkeit von (und ihrer Interaktion mit) ihrer sozialen und dinglichen Umwelt sowie zur Planung, Durchführung, Analyse und Bewertung (Evaluierung) von Veränderungsprogrammen.
 
Zu den Berufsfeldern der Diplom-Psychologen gehören Kliniken, Beratungsstellen, Wirtschaft (Personalwesen und -führung, Arbeitsplatzgestaltung und -sicherheit, Werbung) oder eine eigene Praxis.Zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt das Diplom nicht; bis zur Regelung in einem (angestrebten) Psychotherapeutengesetz müssen Diplom-Psychologen daher eine (zeitlich wie finanziell aufwendige) psychoanalytische beziehungsweise verhaltens- oder gesprächspsychotherapeutische Weiterbildung absolvieren oder aber sich als Heilpraktiker anerkennen lassen.
 
Die Belange der in Forschung und Lehre tätigen deutschsprachigen Diplom-Psychologen vertritt die Deutschen Gesellschaft für Psychologie (Abkürzung: DGPs); die Belange des Berufsstandes und die Berufsinteressen vertreten der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP), in Österreich der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (B.Ö.P.) und in der Schweiz die Schweizerische Gesellschaft für Psychologie.


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