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BEHINDERUNGSMISSBRAUCH

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Behinderungsmissbrauch: übersetzung

Behinderungsmissbrauch,
 
Behinderungswettbewerb, Wettbewerbsrecht: Bezeichnungen für unlautere Praktiken zur Behinderung von Konkurrenten bei der Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Betätigungen. Beispiele sind Anstrengungen, Konkurrenten durch Verleumdung oder Imitation ihrer Produkte zu schädigen, durch Boykott oder Kampfpreise vom Markt zu verdrängen oder durch Ausschließlichkeitsbindungen oder Kopplungsgeschäfte Geschäftsabschlüsse von Vertragspartnern mit den Konkurrenten zu verhindern. Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen ist nach §§ 22 Absatz 4, 26 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Allgemein wird Behinderungsmissbrauch als Form des unlauteren Wettbewerbs angesehen. Die Kartellbehörden können missbräuchliches Verhalten untersagen. Verstößt das Unternehmen gegen die Untersagungsverfügung der Kartellbehörde, haben geschädigte Mitbewerber u. a. Schadensersatzansprüche nach § 35 GWB.


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