EXMITTIEREN
exmittieren: übersetzung
ex|mit|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 zwangsweise entfernen, gerichtlich ausweisen ● jmdn. aus einer Wohnung \exmittieren [<lat. exmittere „hinauswerfen, vertreiben“]
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ex|mit|tie|ren <sw. V.; hat [lat. e(x)mittere (2. Part.: e(x)missum) = fortschicken, herauswerfen, zu: mittere, ↑ Mission]:
1. (Rechtsspr.) durch gerichtlich angeordnete Zwangsräumung aus einer Wohnung, von einem Grundstück weisen.
2. (bildungsspr. selten) hinauswerfen, hinaussetzen, hinausbefördern.
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ex|mit|tie|ren <sw.V.; hat [lat. e(x)mittere (2. Part.: e(x)missum) = fortschicken, herauswerfen, zu: mittere, ↑Mission]: 1. (Rechtsspr.) durch gerichtlich angeordnete Zwangsräumung aus einer Wohnung, von einem Grundstück weisen. 2. (bildungsspr. selten) hinauswerfen, hinaussetzen, hinausbefördern: Womit er nicht sagte, dass sie exmittiert würde, sobald er zurückkäme. Im Gegenteil. Er wünschte, dass sie hier bliebe (Bieler, Mädchenkrieg 503).