ARBEITSERLAUBNIS
Arbeitserlaubnis: übersetzung
Ạr|beits|er|laub|nis 〈f. 9; Pl. selten〉 staatl. Genehmigung zur Ausübung der Berufstätigkeit
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Ạr|beits|er|laub|nis , die:
Erlaubnis, (in einem bestimmten Land) berufstätig zu sein:
eine A. erteilen;
um A. nachsuchen.
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Ạr|beits|er|laub|nis, die: Erlaubnis, (in einem bestimmten Land) berufstätig zu sein: eine A. erteilen; um A. nachsuchen.