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BAADERMEINHOFPROZESSE

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Baader-Meinhof-Prozẹsse,
 
1973-77 geführte Strafverfahren gegen die erste Terroristen-»Generation« der Roten-Armee-Fraktion (Andreas Baader, * 1943, Gudrun Ensslin, * 1940, Ulrike Meinhof, Jan Carl Raspe, * 1941, und Holger Meins, * 1944), insbesondere vor dem OLG Stuttgart (Hochsicherheitstrakt Stammheim, deshalb auch Stammheim-Prozesse genannt).Sie wurden von den Angeklagten und ihren Verteidigern unter bis dahin kaum gekannter extensiver Ausnutzung strafprozessualer Möglichkeiten geführt, die Kritiker von einem Missbrauch des liberalen Rechtsstaates sprechen ließ und eine lebhafte rechtspolitische Diskussion auslöste; der Gesetzgeber sah sich veranlasst, Verfahrensordnungen und Strafvollzug zu ändern (z. B. Verbot der Mehrfachverteidigung; Zulässigkeit, bei vorsätzlich herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit in Abwesenheit des Angeklagten zu verhandeln; erstinstanzliche Zuständigkeit der OLG bei Verfahren mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung; Regelung der Zwangsernährung von Häftlingen im Hungerstreik). Während des Verlaufs der sich durch die Art der Verteidigung sowie die Fülle und Dichte des zur Verhandlung stehenden Materials hinziehenden Prozesse starben Meins nach Hungerstreik und Meinhof durch Selbstmord (1976); am 28. 4. 1977 wurden Baader, Ensslin und Raspe u. a. wegen Mordes zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt, am 16./17. 10. 1977 begingen sie Selbstmord (Obduktionsbefund einer internationalen Ärztekommission).


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