ERLAG
Erlag: übersetzung
Er|lag 〈m. 1; unz.; österr.〉 Hinterlegung
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Er|lag, der; -[e]s, Erläge [zu ↑ erlegen (2)] (österr. Amtsspr.):
Einzahlung, Entrichtung [eines bestimmten Betrages].
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Erlag,
österreichische Bezeichnung für verschiedene, in der Exekutionsordnung geregelte Formen der Hinterlegung.
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Er|lag, der; -[e]s, Erläge [zu ↑erlegen (2)] (österr. Amtsspr.): Einzahlung, Entrichtung [eines bestimmten Betrages]: Die Angebotsunterlagen können gegen E. von S 30 abgeholt werden (Vorarlberger Nachr. 27. 11. 68, 12).