ANKLAGEERHEBUNG
Anklageerhebung: übersetzung
Ạn|kla|ge|er|he|bung 〈f. 20; Rechtsw.〉
1. Einreichen einer Anklageschrift bei Gericht
2. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
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Ạn|kla|ge|er|he|bung, die (Rechtsspr.):
Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung od. Einreichung einer Anklageschrift.
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Ạn|kla|ge|er|he|bung, die (Rechtsspr.): Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung od. Einreichung einer Anklageschrift.