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ETHIKKOMMISSIONEN

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Ethikkommissionen,
 
seit den 1970er-Jahren in den USA, der Bundesrepublik u. a. Ländern gebildete unabhängige Gutachtergremien aus Ärzten und meist auch Vertretern anderer Berufe (Naturwissenschaftler, Juristen, Theologen), deren Aufgabe es ist, die berufsethische und rechtliche Vertretbarkeit medizinisch-wissenschaftlicher Forschungsvorhaben zu beurteilen. Der Arzt ist nach seinem Berufsrecht gehalten, eine Ethikkommission anzurufen vor »klinischen Versuchen am Menschen« (u.a. vor der klinischen Erprobung von Arzneimitteln und schwerwiegenden, noch unerforschten Behandlungsmethoden), ferner vor der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten sowie vor der Forschung an vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalem Gewebe. Die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken sowie der Gentransfer an Embryonen sind berufsrechtlich verboten. Ethikkommissionen werden bei den Ärztekammern eingerichtet, bestehen zum Teil auch an den medizinischen Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen. Allgemeine Leitsätze wurden vom Weltärztebund in Form der Deklarationen von Helsinki (1964), Tokio (1975) und Venedig (1983) erarbeitet.


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