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ANBAUBESCHRÄNKUNG

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Anbaubeschränkung: übersetzung

Anbaubeschränkung,
 
Maßnahme zur Agrarpreisstützung, durch die bei einer Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Angebotsbeschränkung erreicht werden soll. Sie wurde in den USA im Zusammenhang mit dem New Deal durch den Agricultural Adjustment Act von 1933 eingeführt. Die Regierung kann die Gewährung von Preisstützungen für die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse davon abhängig machen, dass ein bestimmter Anteil der betreffenden Flächen stillgelegt wird.Daneben gibt es freiwillige Anbaubeschränkungen, d. h., Farmer verpflichten sich vertraglich, gegen Prämien bestimmte Flächen stillzulegen. - Anbaubeschränkungen gibt es in Europa seit längerem im Weinbau unter der Bezeichnung Anbauregelung, worunter allgemein die gesetzliche Begrenzung der Erntemenge verstanden wird, oder speziell in Deutschland die Einschränkung des Rebenanbaus auf klimatisch günstige Standorte.
 
In der EU wurde durch die 1993 in Kraft getretene Reform der gemeinsamen Agrarpolitik eine Anbaubeschränkung in Form der »konjunkturellen Flächenstilllegung« eingeführt, nach der - mit Ausnahme so genannter Kleinerzeuger - Landwirte, welche die zum Ausgleich von Preissenkungen eingeführten Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen wollen, einen bestimmten Prozentsatz ihrer mit Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen bestellten Flächen stilllegen müssen.
 
Literatur:
 
W. W. Cochrane u. M. E. Ryan: American farm policy 1948-1973 (Minneapolis, Minn., 1976);
 R. Knutson u. J. B. Penn: Agricultural and food policy (Englewood Cliffs, N. J., 1983);
 D. Manegold: Getreidemarktpolitik in der EG u. in den USA (1983).

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Ạn|bau|be|schrän|kung, die: Einschränkung des Anbaus (2) zur Verminderung des Angebots u. zur Stützung der Agrarpreise.


T: 190