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ALTEIGENTÜMER

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Alteigentümer: übersetzung

Ạlt|ei|gen|tü|mer 〈m. 3
1. früherer Eigentümer einer Sache, dem das Eigentumsrecht zusteht
2. 〈nach der dt. Wiedervereinigung〉 jmd., dessen enteignetes Grundstück auf dem Gebiet der ehem. DDR ihm zurückübereignet wird
3. rechtmäßiger Eigentümer von (nach dem 2. Weltkrieg) requirierten Gegenständen aus jüd. Besitz


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