FLUCHTGEFAHR
Fluchtgefahr: übersetzung
Flụcht|ge|fahr 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Gefahr, dass ein Verdächtiger od. ein Beschuldigter flüchtet (um sich einem Strafverfahren zu entziehen) ● bei dem Festgenommenen besteht \Fluchtgefahr
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Flụcht|ge|fahr, die <o. Pl.>:
Gefahr, dass eine bestimmte Person flüchtet:
bei den Verdächtigen besteht F.
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Flụcht|ge|fahr, die <o. Pl.>: Gefahr, dass eine bestimmte Person flüchtet: bei ihm besteht [keine] F.