ENUMERATIONSPRINZIP
Enumerationsprinzip: übersetzung
Enu|me|ra|ti|ons|prin|zip, das <o. Pl.>: gesetzgebungstechnisches Verfahren, eine Reihe von Einzeltatbeständen aufzuzählen, anstatt sie mit einer globaleren Bezeichnung (Generalklausel) zu umfassen: ... ob ein verwaltungsrechtlicher Schutz nur in den vom Gesetz besonders aufgeführten Fällen (E.) oder generell bestehen solle (Fraenkel, Staat 288).