AUßERGESETZLICH
außergesetzlich: übersetzung
au|ßer|ge|setz|lich <Adj.>: außerhalb des Gesetzes; nicht auf einem Gesetz beruhend: auch erhält die Regierung nachträglich für als notwendig erkannte -e Maßnahmen herkömmlich vom Parlament Indemnität (Fraenkel, Staat 321).