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ENTSORGUNG

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Entsorgung: übersetzung

Abfallentsorgung; Müll-Entsorgung

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Ent|sor|gung [ɛnt'zɔrgʊŋ], die; -, -en:
die Beseitigung (von Müll, Abfall):
die Entsorgung von Atommüll ist problematisch.

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Ent|sọr|gung 〈f. 20; unz.〉 das Entsorgen ● \Entsorgung von Müll; \Entsorgung von Atomkraftwerken Beseitigung u. Lagerung des radioaktiven Abfalls aus Atomkraftwerken

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Ent|sọr|gung: im Umweltschutz Sammelbez. für Maßnahmen zur gefahrlosen Beseitigung u. Endlagerung von kommunalen, gewerblichen u. industriellen, auch Sondermüll u. radioaktiven Abfällen, Abwässern u. Luftverunreinigungen.

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Ent|sọr|gung, die; -, -en:
das Entsorgen; das Entsorgtwerden.

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Entsorgung,
 
das Sammeln, Sortieren und Transportieren sowie die geordnete Beseitigung - Aufbereitung, Behandlung (Konditionierung) und/oder gefahrlose Deponierung - von Reststoffen und nicht mehr verwertbaren Abfallstoffen (einschließlich Abgasen und Abwasser). Neben die ohnehin erheblichen Probleme, die die Entsorgung von Hausmüll und industriellen Abfällen in modernen Industriestaaten aufwirft (Abfallentsorgung), trat seit den 1970er-Jahren das Problem der Entsorgung von Kernkraftwerken (nukleare Entsorgung). Die gesicherte Entsorgung der Kernkraftwerke ist Voraussetzung für deren Errichtung und Betrieb.
 
Die nukleare Entsorgung umfasst (nach den »Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke« der Bundesregierung von 1980) die sachgerechte und sichere Verbringung der während der gesamten Betriebszeit eines Kernkraftwerks anfallenden bestrahlten, abgebrannten und ausgedienten Brennelemente in ein geeignetes Lager im Kernkraftwerk, ihre externe Zwischenlagerung, die Verwertung der Brennelemente durch Wiederaufarbeitung in deutschen und ausländischen Anlagen oder ihre Behandlung zur Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung (direkte Endlagerung) sowie die Behandlung und Beseitigung der hierbei entstandenen radioaktiven Abfälle.Die konditionierten radioaktiven Abfälle und/oder Brennelemente sind in ein sicheres Endlager, z. B. in einer stabilen geologischen Formation, zu verbringen. Im weitesten Sinne zählt auch die Beseitigung von stillgelegten Kernkraftwerken und sonstigen radioaktiven Abfällen, z. B. aus Kernkraftwerken, aus Forschung, Industrie und Medizin, zur nuklearen Entsorgung. Nach dem Atomgesetz, § 9 a, sind die Kernkraftwerksbetreiber für die nukleare Entsorgung ihrer Anlagen zuständig. Dem Bund obliegt die Errichtung von Endlagern. Bis 1994 hatte die Wiederaufarbeitung bestrahlter, d. h. ausgedienter Brennelemente Vorrang vor der Entsorgung ohne Wiederaufarbeitung, wenn die schadlose Verwertung durchführbar und wirtschaftlich vertretbar war. Durch die Novellierung des Atomgesetzes 1994 (»Artikelgesetz«) wurde die Gleichberechtigung der Entsorgungswege mit und ohne Wiederaufarbeitung festgeschrieben. Die Entscheidung darüber, welcher Weg eingeschlagen werden soll, liegt heute in der Zuständigkeit der Kernkraftwerksbetreiber. Ab dem 1. 7. 2005 soll die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb von Kernkraftwerken auf die direkte Endlagerung beschränkt werden (Atomausstieg).
 
Pro Jahr fallen derzeit (1994) in Deutschland rd. 5 000 m3 konditionierte radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und etwa 500 t abgebrannte Brennelemente (bezogen auf den Urangehalt) an. Die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke stützt sich bis heute v. a. auf Verträge mit den europäischen Wiederaufarbeitern in Frankreich und Großbritannien, die in ihren Anlagen 8 600 t ausgediente Brennelemte aus deutschen Kernkraftwerken wieder aufarbeiten sollen. Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle müssen allerdings wieder zurückgenommen werden. Die abgeschlossenen Verträge haben zusätzliche Optionen für die Wiederaufarbeitung weiterer Brennelemente bis zum Jahre 2015. Die Kernkraftwerksbetreiber dürfen die vertraglich vereinbarten Mengen bestrahlter Brennelemente noch bis zum 30. 6. 2005 der Wiederaufarbeitung zuführen. Sie sind jedoch gehalten, gegenüber ihren internationalen Partnern alle zumutbaren vertraglichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Wiederaufarbeitung möglichst frühzeitig zu beenden.
 
Die Brennelemente von Leichtwasserreaktoren (Kernreaktor) müssen etwa alle drei Jahre ausgewechselt werden (gewöhnlich 1/3 der im Reaktorkern vorhandenen Brennelemente pro Jahr). Sie werden nach dem Ausbau zunächst in Abklingbecken (Brennelementelagerbecken), das sind mit dicken Betonabschirmungen versehene Wasserbecken, unter rd. 8 m Wasserüberdeckung für mehrere Jahre gelagert. Nach einem Jahr ist die Radioaktivität der Brennelemente auf unter 1/1000 des Wertes abgeklungen, der während des Betriebs im Reaktor vorhanden war. Sie können nun zu einer Wiederaufarbeitungsanlage oder einem Zwischenlager abtransportiert werden. Durch den Einbau von besonderen Lagergestellen in die Abklingbecken (Kompaktlager) konnte deren Kapazität erhöht und die Lagerzeit der Brennelemente in den Kernkraftwerken auf 5-7 Jahre verlängert werden. Es war vorgesehen, durch eine Erhöhung des Abbrandes der Brennelemente und eine Verlängerung ihrer Standzeit auf vier Jahre die jährlich anfallende Menge an abgebrannten Brennelementen bis zum Jahr 2000 um 20-25 % zu senken.
 
In Deutschland war der Bau eines »integrierten (d. h. lückenlosen) nuklearen Entsorgungszentrums« mit Anlagen für Zwischenlagerung, Wiederaufarbeitung, Plutoniumverarbeitung sowie Abfallbehandlung und Endlagerung auf einem Gelände über einem Salzstock bei Gorleben (Niedersachsen) vorgesehen. Das Projekt wurde jedoch eingestellt, nachdem die Landesregierung 1979 nach einer öffentlichen Anhörung zu dem Schluss gekommen war, dass das integrierte Entsorgungszentrum zwar technisch und sicherheitsmäßig realisierbar, nicht aber gegen den Widerstand der Bürger politisch durchsetzbar sei, und der Errichtung eines solchen Entsorgungszentrums die Zustimmung versagte. Als Alternative wurde im selben Jahr in einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern das so genannte »integrierte Entsorgungskonzept« verabschiedet, das u. a. die Errichtung einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage vorsah. Mit dem Bau dieser Anlage wurde 1988 in Wackersdorf (Bayern) begonnen. Das Projekt wurde jedoch bereits 1989 wegen der großen politischen Widerstände sowie der unkalkulierbaren Investitionskosten und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren wieder aufgegeben und die nukleare Entsorgung auf eine europäische Basis umgestellt. Infolge der Aufgabe einer nationalen Wiederaufarbeitung wurde Ende 1990 auch der Betrieb der Karlsruher Pilot-Wiederaufarbeitungsanlage (WAK), die in 20 Jahren Betriebszeit insgesamt 200 t Brennstoff aus bestrahlten und abgebrannten Brennelementen wieder aufgearbeitet hatte, eingestellt. Die flüssigen hochradioaktiven Abfälle aus der WAK sollten ursprünglich bei der EUROCHEMIC-Anlage in Mol (Belgien) für die Endlagerung konditioniert, d. h. verglast werden (Verglasung). Um die Transporte nach Mol, um die es bereits im Vorfeld zu heftigen Protesten kam, zu vermeiden, sollen diese Abfälle jetzt im Forschungszentrum Karlsruhe verglast werden.
 
Internationaler Stand der Entsorgung:
 
In Frankreich wurde in den letzten Jahren die Errichtung kommerzieller Wiederaufarbeitungsanlagen und anderer Entsorgungseinrichtungen (z. B. Anlagen zur radioaktiver Abfälle) systematisch vorangetrieben. In La Hague (Normandie) ging 1989 die neue Anlage UP3 in Betrieb, 1994 die erweiterte Anlage UP2-800. In Großbritannien wurde die Wiederaufarbeitungskapazität 1994 durch die Inbetriebnahme der Wiederaufarbeitungsanlage THORP in Sellafield wesentlich vergrößert. Belgien ist bei der Entsorgung auf das Ausland angewiesen. Japan, das zurzeit noch im Ausland entsorgen lässt, hat 1994 mit dem Bau einer großen Wiederaufarbeitungsanlage begonnen, die 2002 in Betrieb gehen soll. Andere Länder, wie Schweden, Kanada und die USA, haben sich für die direkte Endlagerung als Entsorgungsweg entschieden. In Schweden ist die Entsorgung schon heute mengenmäßig abgrenzbar, da dort bis spätestens 2010 alle Kernkraftwerke abgeschaltet werden sollen. In den USA sind alle Arbeiten an der nichtmilitärischen Wiederaufarbeitung eingestellt worden.
 
Literatur:
 
R. Gerwin: So ist das mit der E. (1978);
 
E. von Kernkraftwerken, Beitrr. v. J. Banek (1981);
 
Hb. Kernenergie, hg. v. H. Michaelis u. C. Salander (41995).

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Ent|sọr|gung, die; -, -en: Beseitigung von Müll, Abfallstoffen: die E. von Kernkraftwerken.


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =
удаление отходов (напр., атомных электростанций; в целях охраны окружающей среды)


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Entsorgung f = спец.

устранение отходов



найдено в "Немецко-русском политехническом словаре"
f
удаление [устранение] отходов (напр. радиоактивных); удаление вредных продуктов; удаление отходящих газов


найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Entsorgung: translation

Entsorgung f disposal


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