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ELTERNVERTRETUNGEN

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Elternvertretungen,
 
in Deutschland Organe, die, nach Ländern verschieden geregelt und bezeichnet, es den Eltern ermöglichen, beratend die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule ihrer Kinder zu fördern, auch Mitbestimmungsrechte auszuüben. Neben reinen Elternvertretungen (Elternbeiräte) gibt es gemischte Gremien: Elternvertretungen, die Eltern und Vertreter der Lehrerschaft umfassen, und Elternvertretungen, die auch Vertreter der Gemeinden und Kirchen einbeziehen. In verschiedenen Ländern bestehen auch Vertretungen der institutionalisierten Elternvertretungen auf Stadt-, Kreis- und Landesebene, und als übergeordnete Arbeitsgemeinschaft gibt es einen Bundeselternrat (gegründet 1952). Den Landesschulbeiräten gehören neben den Vorsitzenden der Elternvertretungen der Kreise und Städte und Vertretern der Lehrerschaft oft auch Repräsentanten von Staat, Kirchen, Berufs- und Wirtschaftsverbänden an.


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