AHNENPROBE
Ahnenprobe: übersetzung
Ahnenprobe,
urkundlich belegter Nachweis adliger (so genannter Ritterbürtigkeit) und rechtmäßiger ehelicher Abstammung über eine bestimmte Geschlechterfolge, z. B. - nach dem Sachsenspiegel - vier Ahnen für die Zugehörigkeit zu einem Stand (Adelsprobe, Abstammungsnachweis). Die Ahnenprobe, in Deutschland vom 12./13. bis zum 19. Jahrhundert nachweisbar, war besonders bedeutend im 14.-16. Jahrhundert, u. a. für die Aufnahme in Ritterorden, Stifte beziehungsweise Domkapitel sowie für die Landtags- oder Lehnsfähigkeit beziehungsweise für die Erlangung bestimmter Hofämter.
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Ah|nen|pro|be, die (hist.): Nachweis der adligen Abstammung.