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ANGELSÄCHSISCHES RECHT

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ạngelsächsisches Recht,
 
das frühenglische Gewohnheitsrecht der angelsächsischen Stämme, niedergelegt vor allem in den Teilkodifikationen der Könige Alfred, Eduard der Ältere und Edgar. Diese Aufzeichnungen sind vergleichbar mit den niederdeutschen Volksrechten (»leges barbarorum«) der Sachsen, Friesen und Thüringer (germanische Volksrechte). Das angelsächsische Recht bildet zusammen mit dem übernommenen normannischen Recht (seit 1066) und dem nicht ohne Einfluss gebliebenen römischen Recht die wichtigste Rechtsquelle für das Common Law und damit für das neuzeitliche englische Recht, das wiederum die Grundlage für die Ausprägung des nordamerikanischen Rechts abgab.


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