BEFRISTEN
befristen: übersetzung
be|frịs|ten 〈V. tr.; hat〉
1. eine Frist setzen für
2. die Geltungsdauer begrenzen von
● einen Vertrag, Wechsel \befristen; eine befristete Ausschankgenehmigung
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be|frịs|ten <sw. V.; hat:
einer Sache eine Frist setzen, sie zeitlich begrenzen, auf eine bestimmte Zeit beschränken, terminieren:
die Bestimmungen befristen seine Tätigkeit auf zwei Jahre;
ein befristetes Abkommen, Arbeitsverhältnis.
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be|frịs|ten <sw. V.; hat: einer Sache eine Frist setzen, sie zeitlich begrenzen, auf eine bestimmte Zeit beschränken, terminieren: die Bestimmungen befristen seine Tätigkeit auf zwei Jahre; ein befristetes Abkommen, Arbeitsverhältnis; Das bedeutet, dass Betriebe in Notlagen befristet unter Tarif bezahlen dürfen (Woche 7. 3. 97, 13).