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BEWEISVERBOTE

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Beweisverbote,
 
zusammenfassende Bezeichnung für strafverfahrensrechtliche Verbote, denen der Grundsatz zugrunde liegt, dass auch in einem Strafverfahren die Wahrheit, somit auch der Beweis nicht um jeden Preis ermittelt werden darf. Als Ausprägung dieses Grundsatzes unterscheidet man Beweiserhebungsverbote, die bestimmte Beweisthemen oder Beweismethoden (z. B. Verbot der Beeinflussung der Willensbildung durch Misshandlung, Ermüdung, Täuschung u. Ä., § 136 a StPO) betreffen, sowie Beweisverwertungsverbote, die sicherstellen sollen, dass rechtswidrig erhaltene Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden keine Berücksichtigung finden. Praktische Beispiele, die zu Beweisverboten führen können: Verwendung von heimlichen Tonbandaufzeichnungen, Tagebucheintragungen, Blutproben, die unter Verstoß gesetzlicher Vorschriften entnommen wurden.


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