EIGENGESETZLICH
eigengesetzlich: übersetzung
ei|gen|ge|setz|lich 〈Adj.〉 nach besonderen, eigenen Gesetzen (handelnd od. wirkend)
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ei|gen|ge|setz|lich <Adj.>:
eigenen Gesetzen entsprechend, gehorchend:
die -e Dynamik einer Entwicklung.
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ei|gen|ge|setz|lich <Adj.>: eigenen Gesetzen entsprechend, gehorchend: die -e Dynamik einer Entwicklung; Abfall jedweder Herkunft verdichtet und bewegt sich e. (NNN 6. 12. 88, 3).