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ANGEHÖRIGE

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Angehörige: übersetzung

Verwandtschaft; Klan; Clan (umgangssprachlich); Familie; Sippe

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An|ge|hö|ri|ge ['angəhø:rɪgə], die/eine Angehörige; der/einer Angehörigen, die Angehörigen/zwei Angehörige:
1. weibliche Person, die dem engsten Kreis der Familie angehört; nächste Verwandte:
sie ist seine nächste Angehörige.
Syn.: Verwandte.
Zus.: Familienangehörige.
2. weibliche Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:
die Angehörige einer Firma, einer Nation.
Syn.: Mitarbeiterin, Mitglied.
Zus.: Firmenangehörige, Staatsangehörige.

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Ạn|ge|hö|ri|ge(r) 〈f. 30 (m. 29)〉
1.jmd., der einer Gemeinschaft angehört (Staats\Angehörige), Mitglied (eines Vereins)
2. Verwandter (Familien\Angehörige)
● meine Angehörigen meine nächsten Verwandten

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Ạn|ge|hö|ri|ge , die/eine Angehörige; der/einer Angehörigen, die Angehörigen/zwei Angehörige:
a) <meist Pl.> dem engsten Familienkreis angehörende Verwandte;
b) weibliche Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied.

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Angehörige,
 
der zu einer Familie gehörende Personenkreis. Im Strafrecht sind dies mit Rücksicht auf bestimmte Interessen und Rechte (z. B. Zeugnisverweigerungsrecht) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Adoptiv- und Pflegekinder, Ehegatten und deren Geschwister, Geschwister und deren Ehegatten sowie Verlobte (§ 11 Absatz 1 Nummer 1 a StGB). Im bürgerlichen Recht verbinden sich mit diesem Begriff keine Besonderheiten. - In Österreich umfasst dieser Begriff strafrechtlich einen ähnlichen Personenkreis, bezieht aber auch außerehelichen Lebensgemeinschaften ein (§ 72 StGB), in der Schweiz Ehegatten, Geschwister, Verwandte gerader Linie, Adoptiveltern und -kinder, nicht aber Verschwägerte und Verlobte (Art. 110 StGB).
 

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Ạn|ge|hö|ri|ge, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: a) <meist Pl.> dem engsten Familienkreis angehörende[r] Verwandte[r]: die -n benachrichtigen; er hat keine -n mehr; b) jmd., der einer bestimmten Gruppe angehört, Mitglied, Anhänger, Mitarbeiter: -r eines Berufsstandes sein; A. anderer Nationalitäten; für A. aller Schichten der Bevölkerung (Fraenkel, Staat 175); Die -n der Botschaft bemühten sich, russisch zu sprechen (Koeppen, Rußland 140).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
sub m, f
1) родственник, родственница; юр. лицо, состоящее в родстве ( в свойстве ) (с кем-л.); pl семья, родные
2)
ein Angehöriger eines Staates — гражданин какого-л. государства
ein Angehöriger der Polizei — служащий полиции
ein Angehöriger der Armee — военнослужащий
ein Angehöriger einer Partei ( einer Organisation ) — член партии ( организации )
alle Angehörigen des Betriebes — весь коллектив предприятия
er ist ein langjähriger Angehöriger dieser Firma — он много лет работает в этой фирме


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Angehörige sub m, f

1. pl родственники, семья

2.:

Angehöriger eines Staates — гражданин какого-л. государства

Angehöriger der Armee — военнослужащий

alle Angehörigen der Universität — весь коллектив университета



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