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BAUGENOSSENSCHAFTEN

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Baugenossenschaften,
 
Wohnungsbaugenossenschaften, (gemeinnützige) Unternehmen, die zwecks Vermietung oder Verkauf Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder bauen. Die Baugenossenschaften entstanden ab 1860, um auf dem Wege der solidarischen Selbsthilfe Wohnungen besonders für die Arbeiter zur Verfügung zu stellen (»Arbeiterwohnungen«).In der Weimarer Republik wurden die Baugenossenschaften zu Trägern der öffentlichen Wohnungsbaupolitik, die einen Großteil ihrer Mittel aus dem Staatshaushalt bekamen. Nach 1945 erhielten die Baugenossenschaften in zunehmendem Maße die Form der Kapitalgesellschaft. - Nach der Aufhebung der Gemeinnützigkeit in Deutschland (1990) haben Baugenossenschaften die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen selbst über ihren steuerlichen Status zu entscheiden (steuerbefreit, partiell steuerbefreit, steuerpflichtig, entsprechend der Gestaltung der Geschäftstätigkeit). gemeinnützige Wohnungsunternehmen.
 


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