coehnsche Regel
['køːn-], coehnsches Aufladungsgesetz, von Alfred Coehn (* 1863, ✝ 1938) gefundene physikalische Gesetzmäßigkeit, nach der bei kontaktelektrischen Erscheinungen (z. B. beim Aneinanderreiben zweier Stoffe) sowie bei elektrokinetischen Erscheinungen der Stoff mit der höheren Dielektrizitätskonstante positiv aufgeladen wird.