ERBGUTVERÄNDERND
erbgutverändernd: übersetzung
ẹrb|gut|ver|än|dernd: nennt die Gefahrstoff-VO als ↑ Gefährlichkeitsmerkmal bei solchen Stoffen u. Zubereitungen, die beim Menschen vererbbare genetische Schädigungen hervorrufen, also als ↑ Mutagene wirken können. Vgl. fortpflanzungsgefährdend.