BETRIEBSKOLLEKTIVVERTRAG
Betriebskollektivvertrag: übersetzung
Be|triebs|kol|lek|tiv|ver|trag 〈m. 1u; Abk.: BKV; DDR〉 jährl. abgeschlossener Vertrag zw. Betriebsleitung u. -gewerkschaftsleitung über die beiderseitigen Rechte u. Pflichten
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Betriebskollektivvertrag,
Abkürzung BKV, in der DDR bis 1989 jährliche Vereinbarungen zwischen Betriebsleiter und BGL zur Planerfüllung und Produktionssteigerung sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen; als weiteren Teil enthielt der BKV normative Festlegungen von längerer Geltungsdauer, z. B. die Betriebsprämienordnung (v. a. Jahresendprämie).
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Be|triebs|kol|lek|tiv|ver|trag, der (DDR): jährlich abgeschlossener Vertrag zwischen Betriebsleitung u. Betriebsgewerkschaftsleitung eines volkseigenen Betriebs über die beiderseitigen Rechte u. Pflichten.