EXISTENZGRÜNDUNG
Existenzgründung: übersetzung
Exis|tẹnz|grün|dung 〈f. 20〉 Gründung einer selbstständigen beruflichen Lebensgrundlage, z. B. in Form einer Firmengründung ● staatliche Fördermittel für \Existenzgründungen
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Exis|tẹnz|grün|dung, die:
Gründung einer ↑ Existenz (2).
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Existẹnzgründung,
i. e. S. die Gründung eines Unternehmens, i. w. S. die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die ggf. mit einer Gewerbeanmeldung verbunden ist. E. werden von Bund (v. a. die Ministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Bildung und Forschung), öffentlich-rechtl. Sonderkörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Dt. Ausgleichsbank u. a.), den Länderreg. und im Rahmen der EG gefördert, u. a. durch Finanzhilfen, Eigenkapitalhilfeprogramme, Beratungsförderung und Bürgschaften.
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Exis|tẹnz|grün|dung, die: Gründung einer ↑Existenz (2).